Strafe A1 mit Prüfbescheinigung fahren?

2 Antworten

§22 Abs 5 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Sollte es sich bei der Prüfungsbescheinigung um das vom TÜV ausgestellte Standardformular handeln, welches den Hinweis enthält, dass es nicht zum Fahren berechtigt, dann wurde dir keine Fahrerlaubnis erteilt und du machst dich strafbar, die gesamte Ausbildung war für die Katz.

Nur wenn es eine Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a FeV ist, also ein "vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis", ausgestellt von der Fahrerlaubnisbehörde, dürftest du damit fahren.

Eigentlich hättest du einen vorläufigen Führerschein bekommen müssen. Mit einem Perso zusammen kann man damit ganz normal fahren.

Aber wenn schon dein Fahrlehrer sagt das du es lieber lassen solltest, dann höre lieber auf ihn.