Strafbar? Frage nach Unterwäsche?
Hi,
eine Bekannter (wirklich ein Bekannter!) hat einen Fehler gemacht und diverse Damen auf eBay Kleinanzeigen nach getragenen Strings gefragt. Alle volljährig ...
Ist die Frage alleine Strafbar auch wenn man nach einer „Absage“ nicht weiter nachhakt oder jemanden dazu drängt?
Jetzt hat er ja auch gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Wird da irgendwie eBay Strafanzeige stellen z. B.? Oder macht er sich zu viele Sorgen?
Danke!
2 Antworten
Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann keine Straftat sein, da es sich um Privatrecht handelt. Die Frage mach getragener Unterwäsche halte ich für nicht strafbar, sofern aus der Art der Frage keine Beleidigung hervorgeht.
Also Beleidigungen sollen nicht gefallen sein. Gefragt und dann auch in Ruhe gelassen ... aber dann kann ich ihn beruhigen.
Ist die Frage alleine Strafbar auch wenn man nach einer „Absage“ nicht weiter nachhakt oder jemanden dazu drängt?
Nein.
Jetzt hat er ja auch gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.
Dann wird er gesperrt, und das war's. Da kein Straftatbestand vorliegt, wird auch keine Anzeige erstattet werden.