Strafanzeige wegen Einbehaltung der Mietkaution möglich?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Das einzige was du noch tun kannst ist dir einen Anwalt zurate zu hohlen und deine 2000 Euro einklagen. Es ist zwar (meiner Meinung nach) immer schade nach einem "gutem" Mietverhältnis so auseinander zu gehen, aber wenn Mahnungen und das Einschalten des Mieterbundes nichts bewirkt haben, dann bleibt dir nichts anderes übrig.

Da das Unterschlagen der Mietkaution nicht unter das Strafrecht, sondern unter das Zivilrecht fällt, wird das Einschalten der Polizei nichts bezwecken.

Um sich den unnötigen Stress, der leider häufig entsteht, wenn es um das Rückzahlen der Kaution geht zu sparen habe ich schon vor langem eine Mietkautionsbürgschaft abgeschlossen. Dies ist eine Versicherung in die man Monatlich einzahlt, an die sich der Vermieter bei entstandenen Mängeln wenden kann. Nun muss der Vermieter alle Formalitäten mit der Versicherung abklären und man selber bekommt von dem ganzen Stress nicht so viel mit. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist, dass man sich die hohe Anfangssumme zu einem Zeitpunkt spart, in dem man das Geld gut für was anderes gebrauchen könnte, wie in etwa neue Möbel o.ä. (Quelle: https://kautionsfrei.de/kautionsbuergschaft/so-funktionierts )

Um noch einmal auf dein Anfangsproblem einzugehen. Wende dich auf jeden Fall an einen Anwalt. Viele Personen vergessen immer, dass die Mietkaution zu keinem Zeitpunkt dem Vermieter gehört. Sie ist lediglich ein Schutz für den Vermieter, aber dieser darf sich zu keinem Zeitpunkt daran bereichern. Nach Ablauf des Mietverhältnis muss der Vermieter die ausstehende Summe (nach Abzügen, falls Mängel vorhanden) samt den mit ihr erwirtschafteten Zinsen zurückzahlen.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Eine Strafanzeige kannst du nicht erstatten, da keine Straftat vorliegt. Man könnte von einem Betrug reden, wenn der Vermieter von Anfang an nicht vorhatte, die Kaution wieder zurück zu zahlen.

Hier geht es lediglich darum, dass der Vermieter sich weigert, die Kaution wieder zurück zu zahlen.

Was kann man also hinsichtlich einer Strafanzeige machen?

Sich den Weg sparen. Mietrecht fällt unter Zivil- nicht Strafrecht.

Ihr könnt aber Mahnbescheid erlassen.

des weiteren gab es für 2012 komischerweise auch keine nebenkostenabrechnung.

Die ist, bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, auch noch gar nicht fällig.

Das ist Zivilrecht - nicht Strafrecht! Ihr müsst euch wohl an einen Anwalt wenden.

Eine Strafanzeige kannst du nicht erstatten, da keine Straftat vorliegt.