Was darf der Vermieter von der Mietkaution abziehen?
Guten Tag, alle zusammen!
Wir haben eine Frage zum Mietrecht.
Am 01.05. übergaben wir die Wohnung mängelfrei an den Vermieter und hielten natürlich alles schriftlich und fotografisch fest. Die dortige, etwa 20-Jahre-alte, Einbauküche gehört zur Wohnung und somit dem Vermieter.
Beim Einzug damals (15.08.2015) bekamen wir schriftlich die Erlaubnis, die Geräte durch unsere eigenen auszutauschen, sofern wir die Geräte des Vermieters trocken und geschützt im Keller lagerten und bei einem Auszug wieder zurück tauschten.
Am 01.05. diesen Jahres vereinbarten wie zusätzlich, dass wir unsere Spülmaschine dem Nachmieter überlassen können, wenn der jeweilige Nachmieter sie gerne haben möchte, da wir sie für die neue Wohnung nicht mehr benötigten. Andernfalls sollten wir die Spülmaschine entfernen und den kleinen Kühlschrank, der dort ursprünglich stand, wieder an diese Stelle stellen.
Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass der Gurt der Jalousie etwas ausgefranst war. Unser Vorschlag, es selbst zu reparieren wurde abgelehnt, ein Handwerker wurde vom Vermieter bestellt und die Rechnung wurde von der noch ausstehenden Mietkaution abgezogen.
Am 01.07.2018 berichtete uns dann der Vermieter, dass ein Nachmieter gefunden wurde und dieser kein Interesse an einer Spülmaschine hat. Wir wurden gebeten, zeitnah bitte die Geräte unter Aufsicht des Vermieters wieder auszutauschen; dies erfolgte dann am 09.07.
Dazu musste der Backofen und die Herdplatte ausgebaut werden, um den dahinter liegenden Anschluss der Spülmaschine freizulegen und sie somit auszubauen. Der Vermieter war in dieser Zeit die ganze Zeit dabei und stellte den Strom aus. Die Spülmaschine wurde erfolgreich ausgetauscht, der (einwandfrei funktionierende) Backofen und die Herdplatte wieder eingebaut und angeschlossen. Wir verabschiedeten uns, der Vermieter blieb noch und sagte, er würde selbst nachher den Strom wieder anstellen.
Am 16.07. erhielten wir dann einen Anruf, dass bei der Übergabe am 15.07. an den neuen Mieter festgestellt wurde, dass die Herdplatte nun nicht mehr funktioniert (geht nicht an). Unser Vorschlag, selbst nachzusehen (ob eventuell etwas falsch angeschlossen wurde) wurde abgelehnt. Es wurde ein Elektriker bestellt und die Rechnung soll nun wieder von der Kaution abgezogen werden.
Frage: kann der Vermieter das machen?
Bei der Jalousie können wir das nachvollziehen. Im Mietvertrag ist geregelt, das Kleinreparaturen bis 100€ auf den Mieter übertragen werden können. Die Rechnung für einen neuen Jalousie-Gurt inklusive Kosten für den Handwerker betrugen 108€.
Ggf. überlege ich mir, auch eine rechtliche Meinung zu holen. Was meint ihr?
Mich würde einmal eure Meinung interessieren; bitte bleibt höflich und antwortet nur mit angebrachten, ernstgemeinten Antworten!
Vielen lieben Dank im Voraus!
Liebe Grüße!
8 Antworten
Bei der Jalousie können wir das nachvollziehen. Im Mietvertrag ist geregelt, das Kleinreparaturen bis 100€ auf den Mieter übertragen werden können. Die Rechnung für einen neuen Jalousie-Gurt inklusive Kosten für den Handwerker betrugen 108€.
Da darf der Vermieter gar nichts abziehen. Ist dir Reparatur auch nur einen Cent höher als wirksam im Mietvertrag vereinbart, so muss der Vermieter zahlen; das schreibe ich Dir als Vermieter.
Verstehe! Vielen Dank Dir für den Hinweis!!! :)
Am einfachsten wäre doch, die Forderungen des Vermieters mit einem Schadensbericht deinem Haftpflichtversicherer zukommen zu lassen.
Alles weitere wird dann von ihm geprüft und gegebenenfalls bezahlt.
Das ist wirklich ein guter Tipp! 🤔 Vielen Dank Dir! 👍🏻
Wenn Gebrauchsspuren wie ein verschlissenen Gurt vorkommen müssen wir als Vermieter das wieder in Ordnung bringen. Es sei denn, er war vor kurzer Zeit neuwertig und hat innerhalb von Monaten so stark gelitten, das er ausgetauscht werden muß. Dann kann man schon was sagen. Wenn alles wieder angeschlossen und so wie vorher lief. Dann kann der Vermieter auch nix sagen. Hat er vergessen den Strom anzustellen und brauchte deswegen einen Elektriker?
Und eine 20 Jahre alte Küche, da kann er nicht verlangen, das diese noch einwandfrei funktioniert. Und er hat die vom Vormieter gekauft oder geschenkt bekommen?
Man was sind wir kulant. Der riecht wohl Geld und nicht mehr alle Vereinbarungen die Vermieter in den Vertrag schreiben sind auch gültig. Überprüft das und schaut bim Mieterschutzbund vorbei, die haben mehr Ahnung.
Ja wäre dumm gelaufen für ihn, wenn die Haftpflicht sich eingemischt hätte. Die wissen bestimmt mehr als er. Und ein 20 Jahre alte Küchengerät darf schon mal defekt sein. Das ist eben so. Unser Ofen war nach 20 Jahen am Ende. Er heizte unterschiedlich, was man gut am Kuchen sehen konnte.
Wie will er denn einen Wert von Schrottreife mit einem neuen Ofen verrechnen? Und will der neue Mieter dann auch den Ofen? Heute ist eine Einbauküche nicht mehr Pflicht.
Er hätte lieber, dass wir uns da einigen, und ob wir uns entgegenkommen könnten.
Klar, denn Deine Versicherung würde ihm klar machen, dass er nichts mehr verlangen kann.
Melde es Deiner Versicherung und die wird sich darum kümmern auch mit dem Abwehren von Ansprüchen.
Das ist wohl wahr! Der Vermieter ist vom alten Schlag und der Meinung, ein Ofen bzw Herd sollte in dem Alter noch nicht defekt sein. Er möchte gerne, dass wir die Rechnung des Elektrikers übernehmen - wie viel das sein soll, weiß er immer noch nicht, aber er schätzt, dass es „nicht so viel sein kann, da der Handwerker nur eine Stunde da war“...
Da muß der Vermieter noch mal umlernen. Es ist heute anders. Die Mieter haben viel mehr Rechte. Er hat doch den Handwerker gerufen, dann muß er den auch bezahlen. Hattet Ihr die Wohnung nicht schon verlassen? Dem Vermieter übergeben?
Der Holzofen meiner Oma war fast 60 Jahre im Betrieb. Der andere Herd schaffte nur 20. Die heutige Technik ist leider nicht mehr so gut.
Ja genau; die Wohnung hatten wir bereits am 01.05. übergeben, natürlich mit Übergabeprotokoll und allem.
Also war es wieder sein Eigen und da muß man selber für alles aufkommen. Da habt Ihr nix mehr mit zu tun. Hat ja schon genug rausgeholt auch wenn es nicht rechtsmäßig. Deswegen versucht er es weiter. Er hofft auf die Dummheit. Wenn er nicht Ruhe gibt, dann zum Mieterschutzbund, die klopfen ihm auf die Finger.
Beim Gespräch nicht unter vier Augen, nimm eine beeindruckende Person mit.
Danke euch für die Tipps!!!! :) das ist wirklich hilfreich!
.... und warum wird die private Haftpflichtvers. nicht eingebunden, die sich doch jeder Mieter auch aus diesen Gründen für so rd. 40 EUR/Jahr leistet.
Wir VermIeter dürfen bei Schäden lediglich unseren Schadensbetrag einbehalten, so der BGH. Kein Mieter muss die Kosten für eine Reparatur wuppen!
Wurde dieser denn wirklich gerichtsfest beziffert?
Und 108 sind ja nun auch bei uns über 100, somit muss ein Mieter hier gar nichts.
- Am Tage des Auszugs macht man ein Übergabeprodukoll. Bis dahin ist es Mietersache danach kann es einen egal sein.
- EIn abgenutzen Gurt zahlt der Vermieter, eine beschädigten der Mieter
- EIne defekten Herd zahlt der Vermieter, einen beschädigten der Mieter
Ich würde erst mal warten was der VM abzieht. Danach würde ich vor Gericht ziehen und den Rest einklagen
Mich würde einmal eure Meinung interessieren; bitte bleibt höflich und antwortet nur mit angebrachten, ernstgemeinten Antworten!
Sei froh das jemand antwortet und "ernstgemeinte Antworten" kannst bei deinem Anwalt erwarten
Danke auch für Deine Antwort! 👍🏻🙂
Als ich schrieb, bitte „höflich bleiben“ und „nur ernstgemeinte Antworten“, meinte ich nur die Personen, die versteckt hinter der Anonymität im Internet scherzhaft unter eine Frage Beleidigungen oder sonstigen Quatsch schreiben.
Ich habe eine, für mich, ernste Frage gestellt, wollte mich einfach gern informieren, weil ich so einen Fall bisher nach einiger Zeit Recherche nicht im Web gefunden habe, und habe auch meine Überlegungen über einen Rechtsbeistand geäußert.
Gerne wollte ich einfach nur einen Rat oder eine Meinung dazu von anderen Forummitgliedern hören, ganz sachlich und menschlich. 🙂
Deine Meinung hat mich also auch interessiert, und ich bin dir dankbar, dass auch du dich geäußert hast!
Falls du dich persönlich angesprochen gefühlt hast, tut mir das Leid! Ich wollte niemandem damit beleidigen oder zu nahe treten! 🙂
Danke Dir, für die Antwort! Ich habe eben nochmal mit dem Vermieter telefoniert:
Der Elektriker konnte keinen Grund in der Elektrik finden - die Herdplatte ist nun wohl defekt.
Nun soll ein neuer Backofen und Herd her. Da wir gut haftpflichtversichert sind, sagte ich dem Vermieter, dass ich dann den Fall bei der Versicherung melden werde. Daraufhin meinte der Vermieter, dass dies nicht nötig sei und wenig Sinn ergäbe - denn die Geräte waren nicht mehr viel wert. Sie haben sie damals zur Wohnung mit dazu bekommen (ob gekauft oder geschenkt weiß ich nicht). Er hätte lieber, dass wir uns da einigen, und ob wir uns entgegenkommen könnten.