Stornierung einer noch nicht gelieferten Couch?
Hallo,
Ich habe eine Frage bzgl. einer Onlinebestellung bei Höffner. Wir haben Ende Oktober eine Couch bestellt. Die Lieferzeit auf der Internetseite wurde auf 4-6 Wochen geschätzt. Danach haben wir noch eine E-Mail bekommen, dass sich die Couch verspätet und erst in der 1. Dezember Woche kommt, anstatt in der letzten November Woche und dass sie sich melden, um einen Liefertermin mit uns auszumachen.
Nachdem sich nun auch in der 2 . Dezemberwoche niemand meldete und wir uns wieder selber darum kümmern mussten, sagte man uns, dass sie die Couch frühestens ab der 2. JANUARwoche liefern werden. 5 wochen später, als geplant.
Da uns das alles zu spät ist wäre meine Frage, ob wir auch jetzt noch vom Kaufvertrag zurücktreten können? Wir brauchen die Couch bis Weihnachten, sonst sitzt die Familie auf dem Boden. Da kauf ich nun lieber eine aus einem Lager, die man sofort mitnehmen kann.
Danke für eure Hilfe und liebe Grüße!
5 Antworten
Hallo,
an sich ist die Lieferzeit Vertragsinhalt. Nun ist die Frage, ob auch in der Auftragsbestätigung bzw. im Kaufvertrag diese angegeben ist oder ob es nur Online beim Produkt dazu stand. Letzteres dürfte im Zweifel nicht so einfach nachzuweisen sein.
Auch eventuelle Vertragsklauseln, die auf die Eventualität einer Lieferverzögerung eingehen, sollte man sich anschauen.
Sind die 4-6 Wochen Vertragsbestandteil und nachweisbar und auch keine weiteren Bestimmungen dazu getroffen, sollte meiner Ansicht nach ein Rücktritt möglich sein, denn die Lieferzeit als, für euch elementarer Vertragsbestandteil, wurde nicht eingehalten.
Aber am Ende bringt euch die Einschätzung hier aber nichts. Anruf / Mail, dass man aufgrund der Lieferverzögerung vom Vertrag zurücktritt. Dann wird man sehen, wie Höffner reagiert. Wenn die sich sträuben, muss man sowieso schauen, was man dann macht.
LG, Chris
Zuerst sollte Höffner per Einschreiben mit Fristsetzung und Androhung eines Rücktrittes in Lieferverzug gesetzt werden. Erst danach wäre ein Rücktritt möglich, sofern der Kaufvertrag/die AGB keine anderen Klauseln enthalten, die Verzögerungen zulassen.
Wir haben es jetzt erstmal mit dem ganz normalen Widerrufsformular per E-Mail und Fax probiert. Mal sehen wie sie sich dazu äußern. Da in den AGBs ja steht, dass man die Couch ab Tag der Lieferung zu uns 14 Tage lang zurückgeben kann und ''Ein Vertrag mit dem Verkäufer kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Ware an den Käufer ausliefert.'' Da wir sie ja im Onlineshop bestellt haben. Wüsste erstmal nicht, warum dies nicht funktionieren sollte. Mal sehen.
Lies dir den Kaufvertrag/die AGB durch. Normalerweise existiert eine Klausel, die Verzögerungen leider zuläßt. Warum? Weil die Geschäfte (Höffner) keine Garantien für zuverlässige Lieferungen ihrer Lieferanten übernehmen werden.
Das kannst du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen. Ging mir kürzlich so mit einem Couchtisch, aber ich konnte abwarten weil er nicht dringend gebraucht war.
wenn sie extra für euch gefertigt wurde wird es problematisch, ansonsten kannst du jederzeit vom kauf zurücktreten.