Steuererklärung 2023 : wo ist Feld 25 (aus 2022) in Anlage V /2023 geblieben?
Hallo Wissende,
Trotz akribischer Suche kann ich diese Rubrik 'Anteile an Einkünften' (ex Z. 25 - 29 in 2022) nicht entdecken, wo die Grundstücksgemeinschaft und der Betrag lt. Feststellungsbescheid eingetragen werden muss.
Als einzige Möglichkeit könnte es mMn Zeile 32: 'Summe der Einnahmen aus den Zeilen 15, 18 bis 28 und 31' sein.
Weiß jemand weiter?
DANKE im voraus!
Anmerkung: gemeint ist das Papierformular (falls es da Unterschiede gibt).
3 Antworten
Seit der Einkommensteuererklärung 2023 gibt es hierfür eine extra Anlage, nämlich die "Anlage V - Sonstige".
Danke vielmals! Ja, so wirkt es schlüssig. Dann brauch ich noch das Formular. ◇☆◇
Hast du schon die Mieteinnahmen (Zeile 12 ff.) sowie die Werbungskosten (ab Zeile 33 ff.) für sich jeweils in die entsprechenden Felder eingetragen?
Als einzige Möglichkeit könnte es mMn Zeile 32: 'Summe der Einnahmen aus den Zeilen 15, 18 bis 28 und 31' sein.
Nein. Da trägst du nur die Summe der Einnahmen ein, die von dir in den Zeilen 15, 18-28 sowie ggf. 31 stehen.
Gleiches gilt auch für die Summe der Werbungskosten (Zeile 82).
Die Einkünfte sind immer: Mieteinnahmen - Werbungskosten.
Die Einkünfte kommen dann in Zeile 84 rein.
Dann benötigst du ja für die Feststellungserklärung noch eine Anlage FE 1. Mit dieser werden dann die Vermietungseinkünfte auf die einzelnen Gesellschafter entweder nach Schlüssel oder abweichend vom Schlüssel verteilt.
Musste gerade selber mal nachschauen:
Die normale Anlage V kannst du so nichr verwenden bei einer Grundstücksgemeinschaft. Du brauchst die "Anlage V Sonstiges".
Vllt. hilft dir ja diese Info weiter:
Näheres findest du im Formular-Management unter formulare-bfinv.de in der Anleitung zur Anlage V
bzw. in dem Link hier: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
Hier findest du sämtliche Papieranträge u. -formulare wie die geänderte Anlage V - Sonstige inkl. der Anleitungen dazu ;-))
Gruß siola55
Danke! Nun habe ich alles beieinander, was ich brauche, um weiterzumachen. Du hast mir -auch- sehr geholfen! :-)
Danke vielmals!
Allerdings liegt die Feststellungserklärung schon vor, so dass ich den auf mich entfallenden Anteil nur noch einzutragen brauche. Da sind Werbungskosten schon erledigt.
Vielleicht habe ich ja das falsche Formular erhalten?