Sterbegrund erfahren?!

5 Antworten

hallo jessie, bin durch zufall auf diese seite gekommen. Hat mich sehr berührt deine frage. Ich bin in einer ähnlichen situation. aber dazu später! bin schon a bissal traurig, dass du garnichts weisst von deiner mam... kann dir denn dein vater garnichts dazu sagen? Ich weiss halt auch nur, dass es eine sterbeurkunde geben muss, wenn jemand verstirbt. wo der totenschein aufbewahrt wird, weiss ich auch nicht, aber wahrscheinlich auch beim standesamt so wie die sterbeurkunde aufbewahrt wird. wenn deine mam im krankenhaus verstorben ist, dann müßte es hierzu eine krankenakte geben. Ich weiss allerdings nicht, ob man in diese krankenakte einsehen darf. im totenschein müßte es auch drin stehen. dieser müßte aber eigentlich bei der sterbeurkunde liegen, oder? Ich würde mich direkt ans krankenhaus wenden. Wenn du infos hierzu hast, wegen Akteneinsicht krankenverlauf eines verstorbenen, dann b i t t e b i t t e , melde dich. würde gerne wieder mit dir reden, wie gesagt, bin in einer ähnlichen situation. nur meine geschichte ist noch ein bisschen komplizierter... alles liebe für dich und alles gute, mariehchen... b.m.d.wieder

Standesamtsdaten müssten den Todesort enthalten. Stirbt jemand im Krankenhaus, wird der Totenschein, auf dem die Todesursache steht, bei der Krankenhausvewaltung hinterlegt. Wie lange dieser Totenschein aufzubewahren ist - weiß ich nicht. Vielleicht lässt sich der Arzt, der den Tod festgestellt hat, noch ausfindig machen.

Ist sie im Krankenhaus oder zu Hause gestorben. Ich glaube du könntest Einsicht in die Kranken-Akten fordern, wenn die noch existieren. Will dir aus deiner Familie keiner Auskunft geben? Das muss doch jemand wissen.

bitmap  07.07.2008, 21:08

''Ich glaube du könntest Einsicht in die Kranken-Akten fordern, wenn die noch existieren. ''

Da glaubst du falsch. Auch (nahe) Verwandte haben da kein Einsichtsrecht, wenn keine Schweigepflichtentbindung vorliegt.

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meinName  07.07.2008, 22:30
@bitmap

Deswegen hab ich auch geschrieben "ich glaube". Glauben ist bekanntlich nicht wissen. Jetzt bin ich schlauer.

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bitmap  08.07.2008, 01:38
@meinName

Ich glaube, ich bin ins Fettnapfchen getreten. Mein Kommentar sollte nicht so streng rüberkommen, wie er sich vielleicht liest und belehrend wollt ich schon gar nicht wirken. smile

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meinName  08.07.2008, 16:21
@bitmap

Ich fühl mich aber auch immer gleich angeschifft...sry ^^

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Das wirst Du nur mühsam herausbekommen, denn z.B. das Standesamt weiß es auch nicht. Wenn sie im Krankenhaus gestorben ist, wird es eine Akte geben - da könntest Du mal nachfragen, aber die Akte könnte genau so gut schon vernichtet sein. Gibt es denn niemanden, der sie kannte und Dir weiterhelfen kann?

bitmap  07.07.2008, 16:08

Das Krankenhaus darf aber keine Auskinft geben, selbst wenn es noch Unterlagen hätte. Stichwort Schweigepflicht.

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butz1510  07.07.2008, 16:14
@bitmap

Ich weiß nicht, ob die noch greift - nach der langen Zeit und bei Verwandten in gerade Linie?

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bitmap  07.07.2008, 16:21
@butz1510

Die bleibt auch über den Tod hinaus bestehen. Und wenn keine Schweigepflichtentbindung vorliegt, kann auch noch 50 Jahre später jemand kommen (da wird nicht unterschieden zwischen Verwandten oder Wildfremden) und Auskunft fordern, er wird sie nicht bekommen. 50 Jahre war jetzt nur als Beispielzahl für ''viele'' Jahre gedacht und soll nur verdeutlichen, dass es keine Frist gibt, in der die Schweigepflicht irgendwie ''aufgehoben'' wird oder verfällt o.ä.

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butz1510  07.07.2008, 16:30
@bitmap

Aha. Wusste ich nicht. Wieder was gelernt. Danke!

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Irgendwo müssen die Totenscheine ja aufbewahrt werden. Da steht die Todesursache drauf. Klingt jetzt sicher dumm, aber ich würde bei einem Bestatter nachfragen, ob er Dir sagen kann wo die gesammelt werden. Und dann würde ich bei der Behörde vorstellig werden. Es kann aber sein, dass die dafür eine Gebühr verlangen. Wenn Du Dich als Tochter ausweisen kannst und ein berechtigtes Interesse nachweist, dürfte es klappen.

jockl  07.07.2008, 16:42

Allerdingsw könnte Deine Mutter auch verfügt haben, dass darüber nur "bei Interesse von Amts wegen" Auskunft erteilt werden darf. Das könnte in einem Abschiedsbrief = testamentvergleichbar bei Suizid so gewesen sein. Dann erfährst Du nichts. Ich habe bewusst ein Extrem gewählt.

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