Stellplatz Vermietung Umsatzsteuerbefreiung?

5 Antworten

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Das ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei

da brauchst du Umsatzsteuerlich nichts beachten.

wärst du anderweitig bereits Unternehmer müssten diese steuerfreien Umsätze aber mit angegeben werden. Da du nach der Kleinunternehmer Regelung fragst nehme ich das dies nicht so ist.

Aber denke daran, die Einnahmen und damit in Verbindung stehende Werbungskosten in der Anlage V + V bei der Einkommensteuer anzugeben.

Helefant  28.10.2021, 08:30

§ 4 Nr. 12 S. 2:

Nicht befreit sind ... die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
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Stefan1248  28.10.2021, 08:33
@Helefant

Ach ihm gehört das Haus ja gar nicht. Hatte ich falsch gelesen. Dachte die Vermietung des Stellplatzes wäre Nebenleistung zur Hauptleistung Wohnungsvermietung.

in dem Fall wäre dann die Kleinunternehmer Regelung anzuwenden

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Vermietung ist zwar nach § 4 Nr. 12 Umsatzsteuergesetz steuerfrei, die Vermietung von Stellplätzen ist davon aber ausgenommen.

Nach der Kleinunternehmerregelung fällt keine Umsatzsteuer an, wenn der Umsatz im Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro beträgt. Wenn Du nicht anderweitig noch unternehmerisch tätig bist, dann wirst Du diese Grenze wahrscheinlich allein mit diesem Parkplatz nicht erreichen.

Eine privaten Stellplatz kannst du ohne MwSt. vermieten. Ein privater Mieter könnte mit der ausgewiesenen MwSt ja auch gar nicht anfangen.

Rose971 
Fragesteller
 26.10.2021, 14:30

Muss ich die Einnahmen in der jährlichen Steuererklärung dann angeben?

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DerHans  26.10.2021, 14:33
@Rose971

Das hat aber mit der MwSt. nichts zu tun. Selbstverständlich musst du die Einnahme aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V angeben.

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Rose971 
Fragesteller
 26.10.2021, 14:33

In google liest man überall, dass eine Stellplatzvermietung OHNE Wohnung Umsatzsteuer pflichtig ist, deshalb meine Frage...

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DerHans  26.10.2021, 14:34
@Rose971

Aber nur wenn du gewerblich vermietest. Ein privater Miete zahlt die Miete du du nennst, brutto für netto.

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Ich fürchte, bei solcher Tätigkeit ist die Haftpflichtversicherung höher als der Gewinn.

Warum also ein Gewerbe anmelden?

Woher ich das weiß:Recherche
Rose971 
Fragesteller
 26.10.2021, 14:28

Ich möchte gar kein Gewerbe anmelden... einfach den Stellplatz eine ZEIT vermieten.

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schleudermaxe  26.10.2021, 14:30
@Rose971

Laut Frage soll es um eine Umsatzsteuer gehen, aus einer gewerblichen Vermietung, wer sonst bezahlt diese?

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Du vermietest den einfach privat - fertig. Kein Gewerbe. Da fällt keine USt. an.

Stefan1248  27.10.2021, 13:26

Gewerblich nicht, da private Vermögensverwaltung.

aber die Ertragsteuerliche Behandlung hat nicht mit der Umsatzsteuer zu tun. Die Tätigkeit ist Unternehmerisch, die Vermietung ist Umsatzsteuerbar aber steuerfrei

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