Steht mir BAB bei einem FSJ zu, wenn ich nicht mehr zuhause lebe, und was steht mir sonst noch an Geld zu?

3 Antworten

BAB - würde es in der Regel nur in der Erstausbildung geben,wenn die weiteren Anspruchsvoraussetzungen gegeben wären,da es sich bei eine freiwilligen Dienst jedoch um keine Ausbildung handelt,steht dir da auch kein BAB - zu !

Wenn du unter 25 bist und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und gemeldet bist,eine eigene Meldeadresse hast und du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst,dann steht dir das Kindergeld selber zu.

Du könntest dann dem Grunde nach sogar Wohngeld beantragen,dazu musst du aber schon Eigentümer / Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein,dazu käme dann noch ein Mindesteinkommen.

Das läge dann bei min. 80 % der Leistungen,die dir im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug vom Jobcenter zustehen würden.

Derzeit würden das dann min.404 € Regelsatz sein + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon brauchst du dann min. diese 80 % als Mindesteinkommen.

Wenn du also angenommen etwas für 246 € warm finden würdest,dann läge dein Bedarf bei ca. 650 €,davon min. 80 % würden dann ca. 520 € ergeben.

Würdest du jetzt 350 € Gehalt aus dem FSJ - bekommen,dazu dann min. deine 190 € Kindergeld,dann würdest du mit 540 € in dem Fall das Mindesteinkommen erreichen.

Es besteht auch evtl.die Möglichkeit dann ALG - 2 zu beantragen,da würdest du aber nur etwas bekommen wenn der Auszug wegen dem FSJ - notwendig wäre oder du einen anderen wichtigen Grund nachweisen könntest.

Dann hättest du auch den Vorteil,dass du für die Kaution ein zinsloses Darlehen beantragen könntest und es würden dann auf formlosen Antrag auch Nachzahlungen aus einer Jahresendabrechnung übernommen,die sich auf die KDU - beziehen würde.

Hier würden dir dann von deinem FSJ - Gehalt 200 € als Freibetrag nicht als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet,es blieben hier im Beispiel also nur 150 € übrig und dazu käme das Kindergeld von 190 €.

Du hättest dann ein anrechenbares Einkommen von ca. 340 €,dass würde dann bedeuten,dass Jobcenter würde dir dann noch derzeit min. 64 € für den Regelsatz zuzahlen und dazu dann die angemessene KDU - das würde dann deine monatliche Aufstockung ergeben.

Ein FSJ ist keine Ausbildung - daher auch kein Anspruch auf BAB.

BAB – was ist die Berufsausbildungsbeihilfe? » arbeits-abc.de

arbeits-abc.de › Aus- und Weiterbildung

Grundsätzlich sind Dir erst einmal Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet.

Möglicherweise besteht ein Anspruch auf Hartz 4.

Desweiteren steht Dir Kindergeld während des FSJ zu, da Du unter 25 bist.

Sozialleistungen im FSJ - FSJ Politik

fsjpolitik.lkjnds.de/.../fsj.../MB_201208_Sozialleistungen_im_FSJ_Brieke_Hieronimu..

Unter gewissen Umständen kannst Du Kindergeld bekommen.