Steht das in einem Führungszeugnis für eine Behörde?

4 Antworten

hat die Anzeige nach ein paar Wochen selber wieder fallen gelassen."

Das gibt es im Strafrecht nicht. Eine einmal "gestartete" Anzeige kann man nicht zurücknehmen. man kann höchstens den Strafantrag zurückziehen, und dann, je nach Antragsdelikt, werden die Ermittlungen eingestellt.

Eingetragen ist Führungszeugnis werden nur Verurteilungen, die eine bestimmte Höhe überschreiten, oder wenn es die 2. Verurteilung wäre. Aber selbst die erste Verurteilung kommt ins Bundeszentralregister, und ins Erziehungsregister, und dort schaut die Polizei auch nach. Hast du also noch keinerlei Verurteilungen, steht deiner Ausbildung nichts im Wege.

nein, nur ab 91 Tagessätzen oder bei Wiederholungstätern

So ein Vorfall wird nicht im Führungszeugniss registriert

Da wird man vieleicht darüber schmunzeln, wenn Du denen das erzählst wenn die Fragen.

Als zukünftiger Polizist viel Erfolg !