Steht das in einem Führungszeugnis für eine Behörde?
Hallo, ich habe die Zusage für eine Ausbildung bei der Polizei erhalten, jedoch bekommen die jetzt noch so ein Führungszeugnis Belegart "0".
Steht da folgendes drin bzw. Kann es sein dass ich dadurch nicht genommen werde?:
"2018 hatte ich einen Skiunfall. Ich bin in einen Erwachsenen Mann gecrasht und habe mir den Arm gebrochen. Er hat sich irgendwas am Bein getan. Daraufhin hat er mich dann angezeigt, hat die Anzeige nach ein paar Wochen selber wieder fallen gelassen."
Kann die Sache für die Ausbildung gefährlich werden? Sonnst habe ich NICHTS gemacht.
4 Antworten
hat die Anzeige nach ein paar Wochen selber wieder fallen gelassen."
Das gibt es im Strafrecht nicht. Eine einmal "gestartete" Anzeige kann man nicht zurücknehmen. man kann höchstens den Strafantrag zurückziehen, und dann, je nach Antragsdelikt, werden die Ermittlungen eingestellt.
Eingetragen ist Führungszeugnis werden nur Verurteilungen, die eine bestimmte Höhe überschreiten, oder wenn es die 2. Verurteilung wäre. Aber selbst die erste Verurteilung kommt ins Bundeszentralregister, und ins Erziehungsregister, und dort schaut die Polizei auch nach. Hast du also noch keinerlei Verurteilungen, steht deiner Ausbildung nichts im Wege.
nein, nur ab 91 Tagessätzen oder bei Wiederholungstätern
So ein Vorfall wird nicht im Führungszeugniss registriert
Da wird man vieleicht darüber schmunzeln, wenn Du denen das erzählst wenn die Fragen.
Als zukünftiger Polizist viel Erfolg !