Stehen Jugendsünden im erweiterten Führungszeugnis?

3 Antworten

soweit ich das verstanden habe, ist das absolut nicht der Fall. Das erweiterte Führungszeugnis zielt auf andere Straftaten ab:

"Mit Wirkung vom 01. Mai 2010 sind daher Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) in Kraft getreten, wonach für Personen, die im Kinder- und Jugendhilfebereich tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist. Bislang erschienen im Führungszeugnis Erstverurteilungen nur bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten. In § 30a BZRG ist nun geregelt, dass auch Verurteilungen zu Sexualstraftaten im untersten Bereich aufgenommen werden. Hierbei handelt es sich um Verurteilen nach §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) sowie nach § 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen) und §§ 232 bis 233a, 234, 235 und 236 StGB (Straftaten gegen die persönliche Freiheit)"

http://www.eltern-helfen-eltern.org/doks/Hinweis-Fuehrungszeugnis.pdf


Jezebel13117 
Beitragsersteller
 26.03.2012, 15:51

dankeee, na gut dann bin ich ja beruhigt^^

In Führungszeugnis steht es mit Sicherheit nicht , aber im Erziehungregister, diese wird allerdings am Deinem 23 Geburtstag ersatzlos gelöscht und ist under 23 Jahren nicht einsehbar für Arbeitgeber im Gegensatz zum Führungszeugnis.

das kommt im führungszeugnis zustehen leider


Jezebel13117 
Beitragsersteller
 26.03.2012, 15:30

also im normalen führungszeugnis steht das nicht dirn