Standgenehmigung schreiben, aber wie?

2 Antworten

Du schreibst auf, was Du wann machen willst. Beim Verkauf von Nahrungsmitteln sind natürlich strenge Vorschriften einzuhalten und Du brauchst eine entsprechende Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Nach meiner Erfahrung sind die meisten Vereine auch nicht in der Lage, die Hygienevorschriften einzuhalten (z. B. Spuckschutz, abwaschbare Wände und Boden des Verkaufsstandes). Außerdem ist bei uns (und in vielen anderen Städten auch) Mehrweggeschirr vorgeschrieben. Natürlich wäre so ein Stand auch nur gebührenfrei, wenn nachgewiesen wird, dass keine Gelder für eigene Zwecke eingesetzt wurden. Also muss eine konkrete Abrechnung vorgelegt werden.

Einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis fügst Du am besten schon die Nachweise bei (Bestätigung der Lebensmittelaufsicht, dass der Stand den Anforderungen genügt) sowie - wenn vorhanden - die Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer).

Ein Verkaufsstand auf öffentlicher Fläche ist anders zu bewerten, als ein Kuchenstand beim Sportfest.