Staffordshire Terrier Wesenstest Baden-Württemberg?
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur oben genannten Rasse und dem Wesenstest in BaWü.
Mir ist klar welche Voraussetzungen das reine Halten eines solchen Hundes erfordert, ich verstehe leider nur nicht die Gesetzmäßigkeiten und trotz Recherche auf verschiedenen Webseiten finde ich das alles etwas undurchsichtig.
Es handelt sich hierbei in BaWü ja um einen "Listenhund" der Kategorie 2, was bedeutet , dass die "Gefährlichkeit" durch einen Wesenstest widerlegt werden kann richtig? (1. Frage) Wenn der Hund diesen Test besteht ist er nicht mehr Maulkorbpflichtig (was er ab dem 6. Monat ja wäre?!), richtig ? (2. Frage) Ich habe nun auch gesehen, dass in manchen Bundesländern sogar die Leinenpflicht durch eine Prüfung, zumindest für Landw. Flächen und Feldwege, "weggestestet" werden kann.. ist das noch aktuell/ in BaWü möglich? (3.Frage). Und last but not least, wenn der Hund einen Wesenstest besteht bedeutet das auch, das die Hundesteuer auf den Steuersatz eines "nicht-Listenhundes" fällt bspw. in unserer Gemeinde von 720 p.a. auf 120 p.a. ? (4. Frage)
An Denjenigen/ Diejenige, der sich der Frage annimmt: Vielen Dank im Voraus ! :)
2 Antworten
Wenn der Hund den Wesenstest besteht, braucht er grundsätzlich keinen Maulkorb mehr (außer z.B. bei Fahrten mit der DB etc., also immer dann, wenn diese Maulkorbpflicht für alle (größeren) Hunde gilt).
Ob die erhöhte Hundesteuer damit aufgehoben wird, ist pauschal nicht zu beantworten. Hundesteuer ist Gemeindesteuer und da kann tatsächlich jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen. Ich weiß, dass es z.B. in NDS Gemeinden gibt, da muss für Hunde bestimmter Rassen trotzdem eine stark erhöhte Hundesteuer bezahlt werden, OBWOHL es in NDS KEINE Listenhunde mehr gibt. Sondern die Gefährlichkeit individuell festgestellt werden muss. Trotzdem bleibt die hohe Steuer für EX-"Listenhund-Rassen" bestehen ...
Da musst du dich also bei deiner Gemeinde erkundigen. Und genau dort solltest du dich auch nach der Leinenpflicht erkundigen - denn auch das ist grundsätzlich Gemeindesache. Eine allgemeingültige bundesweite oder bundeslandweite Leinenpflicht gibt es nicht. Die können dir dann auch sagen, wie es mit der Leinenpflicht bei einem geprüften Listenhund aussieht.
Wenn die Prüfung bestanden ist, ist die vermutete Gefährlichkeit widerlegt und damit brauchst Du dann weder eine Erlaubnis zur Haltung noch musst die erhöhte Hundesteuer bezahlen. Die Maulkorbplicht fällt dann weg, gilt aber natürlich - wie für alle Hunde - in bestimmten Situationen wie öffentliche Verkehrsmittel. Was weiterhin gilt, sind die besonderen Halterpflichten wie Mitführen des bestandenen WT, Leinenpflicht, sichere Verwahrung. Nach meinem Wissen kann die Leinenpflicht durch eine besondere Gehorsamkeitsprüfung aufgehoben werden, würde aber natürlich weiterhin im Stadtgebiet, Naturschutzgebieten usw. gelten.
Ob die erhöhte Steuer gezahlt werden muss, entscheidet die Kommune. Manche akzeptieren den Wesenstest um normal zu besteuern, anderen ist das wurscht und man zahlt trotz Wesenstest hohe Steuer. Das steht aber in der jeweiligen Hundesteuersatzung.