Sportverein bucht Monatsbeitrag ab, obgleich keine Leistung, da geschlossen. Ist die Abbuchung ohne Gegenleistung rechtens?


17.04.2020, 13:32

Da es um meine Enkel geht, war ich nicht richtig informiert, denn es handelt sich nicht um einen Verein, sondern um eine Sport s c h u l e. Vielleicht ändert das ja die Bestimmungen.Ich danke für sämtliche Antworten und jeder muss selbst entscheiden, wie er sich als Mitglied entscheidet - hier geht es um die Frage: Abbuchung ohne Leistung gesetzlich erlaubt?

5 Antworten

Ach kommt bitte. Die Frage wurde hier schon hunderfach geklärt, einfach mal suchen wäre doch soviel schneller, als eine Frage neu zu schreiben:

Fitnessstudio: Wenn Ihr Fitnessstudio schließen muss, liegt somit eine Vertragsstörung vor. Denn es ist dem Studiobetreiber unmöglich, Ihnen die angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten. Damit sind beide Vertragspartner von Ihrer Leistungspflicht befreit. Die Folge: Mitglieder müssen  für die Zeit der Schließung keine Beiträge leisten und bekommen für die nicht erbrachten Leistungen in der Zeit der Schließung ihr Geld zurück. 
Verein (Sport/Kultur/Musik): Ihren Mitgliedsbeitrag im Verein müssen Sie in vollem Umfang weiterhin bezahlen. Mitglieder haben bei Aussetzung des sonst stattfindenden Angebots von Vereinen  keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages, wenn aufgrund des Coronavirus' derzeit das Angebot nicht stattfinden kann.

Quellen: Zigtausende, wie gesagt, die Frage wurde schon mehrfach beantwortet.

Hier die Quelle aus der ich zitiere:

https://www.hr1.de/programm/besser-leben/abonnements-waehrend-corona-was-sie-weiterhin-bezahlen-muessen,corona-abonnements-100.html

Woher ich das weiß:Recherche

Die Mitgleidschaft in einem Sportverein ist NICHT an eien Leistung gebunden. Du bist Vereinsmitglied, das kostet alleine schon,w eil Du Mitglied bist.

Anders bei einem Fitnesstudio, das ist kein Verein, dort wird man nicht Mitglied.

Wenn der verein in seiner Haupftversmmlung beschließt, für einen Umbau als Beispiel einen Monat zu schließen, entfällt auch der Beitrag nicht.

Alternativ hättest Du kündigen können. Ein Verein baut auf Mitglieder, die den Verein unterstützen - es ist ja keine Firma. Wenn Du es nur als "kaufen einer Leistung" ansiehst, dann hat das kaum was mit dem Vereinsgedanken zu tun. Du bist schließlich auch Mitglied.

Du bist schon Mitglied im Verein. Dann ist das so rechtens.