Spielt die zulässige Anhängelast eines KFZ's eine Rolle, ob man die Kombination mit dem normalen B Führersxhein fahren darf?
Mir ist vollkommen klar, dass normalerweise gilt: Zulässiges Gesamgewicht des Zugfahrzeugs + Zulässiges Gesamgewicht des Anhängers <= 3,5 Tonnen
Ändert es allerdings etwas, wenn die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs niedriger ist, als die maximale des Anhängers? In meinem konkreten Fall handelt es sich um ein Fahrzeug mit max. zul. Gesamtg. von 2280 und einem Anhänger mit max. 1300 kg. Als maximale Anhängelast wären es nur 950. Bei obiger Rechnung würde ich auf 3580 kommen. Rechne ich mit der maximalen Anhängelast, wären es nur 3230 und ich könnte immerhin noch etwa 650 kg in den Anhänger laden.
2 Antworten
Für die Frage ob die Führerscheinklasse ausreicht, ist nur das zGG relevant.
Also Zugfahrzeug 3,5t + Anhänger 0,75t = erlaubt
oder Zugfahrzeug + Anhänger <= 3,5t = erlaubt, so wie du beschrieben hast.
Die Anhängelast des Zugfahrzeugs ist dafür relevant, ob der Anhänger (inkl. Ladung) mit diesem gezogen werden darf (unabhängig von der Führerscheinklasse). Und das bezieht sich dann auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers, nicht das zGG.
Nein, für die Führerscheinklasse kommt es nur auf die zulässige Gesamtmasse an.
Also hier 2280kg + 1300kg = 3580kg. Das dürftest du mit der Klasse B dann nicht fahren.
Trotzdem darfst du natürlich die Anhängelast nicht überschreiten. Das wäre dann gegebenenfalls noch ein zusätzlicher Verstoß!