Spieler ist erst zu einem späteren Zeitpunkt für Pflichtspiele spielberechtigt?

1 Antwort

Offensichtlich gab es keine Freigabe des alten Vereins, so dass die Wechselfristen zu beachten sind, zumindest hat der Verband das so erfasst. Da wird sich Euer Verein beim Verband erkundigen müssen, was der abgebende Verein denn tatsächlich angegeben hat (denen würde ich auch nicht ohne Weiteres vertrauen, manchmal setzen die auch auf die Karte "Ausbildungsentschädigung") bzw. nur der Verband kann feststellen, ob da etwas falsch erfasst wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fußballschiedsrichter seit mehr als 40 Jahren