Spielautomaten im eigenen Cafe aufstellen...?!

1 Antwort

Um gewerbsmäßig Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es gemäß § 33c GewO einer behördlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn die Zuverlässigkeit beim Gewebetreibenden - für gewöhnlich ein Gastronom - gegeben ist und die zuständige Behörde den geplanten Aufstellungsort anerkennt. Dies muss dem Antragsteller in Schriftform bescheinigt werden.

Doch das Aufstellen von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit unterliegt diversen Auflagen:

  1. Spielautomaten dürfen nicht in den Fluren der Gaststätten aufgestellt werden, wo sie
    unbeaufsichtigt sind.

  2. Spielautomaten dürfen nicht in Einrichtungen aufgestellt werden, die erfahrungsgemäß stark von Jugendlichen frequentiert werden

  3. Es dürfen nicht mehr als zwei Spielautomaten pro Gaststätte aufgestellt werden

  4. Die Spielautomaten müssen so aufgestellt werden, dass sie seitens des Personals immer im Auge behalten werden können.

Weiter zu beachten sind die Spielverordnung, das Jugendschutzgesetz, das Gaststättengesetz und die Preisabgabenverordnung.

Das Aufstellen von bis zu drei Automaten ist erlaubt, wenn in der Gaststätte lediglich nichtalkoholische Getränke und ein Imbiss angeboten werden.

Der Bund macht die Regeln für die Automaten: Er gibt vor, wie viel Geld ein Spieler während einer Stunde maximal gewinnen und verlieren darf und wie viele Sekunden ein einzelnes Spiel dauern muss. Der Bund kann auch festlegen, welcher Abstand innerhalb einer Spielhalle zwischen zwei Automaten liegen muss. Die Länder machen die Regeln für die Orte, an denen Spielautomaten aufgestellt werden: wie groß die Räume der Spielhallen sein müssen, wie viele Stunden am Tag sie öffnen dürfen, welcher Abstand zwischen zwei Spielhallen liegen muss. Die Länder können auch festlegen, wie die Mitarbeiter in den Spielhallen qualifiziert sein müssen und ob auf Warnhinweisen in den Hallen vor Spielsucht gewarnt werden muss. Die Kommunen schließlich legen die Vergnügungsteuer fest: Manche verlangen einen festen Betrag pro Gerät, andere wollen am Umsatz beteiligt werden, einige verzichten ganz auf die Steuer. Die Vergnügungssteuer darf aber nicht so hoch sein, dass alle Spielcasinos in den Ruin getrieben werden - damit würden die Kommunen unzulässig in die Gewerbefreiheit eingreifen - und diese Grenze liegt wohl irgendwo zwischen 20 und 25 Prozent des Umsatzes. Die Kompetenzen wurden zuletzt bei der Föderalismusreform neu verteilt und im Grundgesetz festgeschrieben.

marcello2014 
Fragesteller
 06.11.2014, 18:28

VIelen dank !!:)

0
marcello2014 
Fragesteller
 06.11.2014, 18:32

Aber das mit 2 automaten pro gaststätte verstehe ich nicht ganz. ich kenne viele gaststätten, cafes, bars, etc..die 3 oder mehr automaten aufgestellt haben.. weisst du zufällig wie das dann abläuft?

0