Spick 6 bevor der Test ausgegeben war

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Hallo GiD666! Ich besuche ebenfalls ein bayrisches Gymnasium. Und Ja- leider darf sie das! Wenn sie einen Test schreibt lauten die Regeln: Hefte vom Tisch, nicht mehr reden o. sonstiges, einfach nur still am Platz hocken. Das bedeutet wenn du dich bevor die Blätter ausgeteilt werden noch mit jemandem unterhältst (es muss nicht einmal über die Ex gehen , es kann auch etwas privates sein. Tatsache ist, dass du redest) , oder auch ein Heft anzusehen ist in dem Fall verboten. Außerdem dürfen Lehrer fast alles -.- Wenn sie dann eh schon gereizt war, was in dienen Fall der Fall war, kann sie also eine Spick6 verteilen. Kannste aber sicher wieder ausgleichen und vielleicht kannst du sie nach dem Test nochmal ansprechen und dich entschuldigen und sagen, dass du nicht gewusst hat, dass die Regeln so lauten und bla bla bla :) Viel Glück und Liebe Grüße Zuckerwatte39

Alice000  02.04.2014, 13:39

Naja... Ich schau mir auch alles noch mal durch bei Tests und Arbeiten. Sobald der Test ausgeteilt wird packe ich alles weg, das hättet ihr doch auch getan?!!! Frag mal den Direktor...

LG

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Worauf willst Du hinaus? Es war eine Prüfungssituation. Der Lehrer beginnt die Stunde, kündigt den Prüfungsstart an, fordert alle auf, jegliches Material das nicht erlaubt ist wegzutun. Wenn man sich dieser Aufforderung widersetzt, dann kann man ausgeschlossen oder eben bestraft werden. Lange Diskussionen helfen nichts, im Gegenteil, sie benachteiligen nur die anderen Schüler (durch kürzere Bearbeitungszeit oder nervigen Lärm).

Das angebliche Täuschungsmaterial befand sich schon wieder im Schulranzen außerhalb der Möglichkeit, es zum Spicken zu benutzen, während der Test noch nicht ausgegeben war. Es kann hier kein Täuschungsversuch unterstellt werden, sonst dürften alle Schüler ihre Schulranzen nicht mehr mit in den Prüfungsraum nehmen. Du hattest deine Unterlagen dabei und hast sie angesehen. Der Prüfungsstart beginnt dann, wenn die Zeit dafür gemessen wird und die wird dann gemessen, wenn die Schüler die Zettel ansehen und schreiben können. Dementsprechend hast du zum Zeitpunkt der Prüfung keinen "Spicker" gehabt. Deine Rektorin wird das hoffentlich einsehen. Wenn nicht geh zum Schulamt.

Der hätte ich was erzählt, und zwar mit der Begründung:

Um zu spicken muss man die Aufgaben kennen um entsprechende Antworten ablesen und eintragen zu können. Ohne die Aufgaben vor sich zu haben kann man also nicht schummeln weswegen die 6 ungerechtfertig ist.

meinMeinung  02.04.2014, 13:21

Das ist eine falsche Aussage. Bereits der Täuschungsversuch kann bestraft werden, nicht nur die eigentliche Täuschung.

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eigentlich nicht das lernen ist bis vor ausgabe des tests erlaubt es ist erst spicken wenn du wärend des tests dein heft durchstöberst ;)

GiD666 
Fragesteller
 04.04.2014, 23:20

Danke :))

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