Sozialhilfe Grundsicherung ...
Hallo.
Mein Vater bekommt vom Sozialamt Leistungen wegen Behinderung. Er ist Grieche und er zahlt auch bei der griechischen Rentenkasse.
Nun hat er ein schreiben bekommen wo er aufgefordert wird einen nachweis über die Zahlung einer griechischen Rente bzw. falls eine Solche nicht bezogen wird einen nachweis über die Beantragung oder eine negativschreibung beizubringen. Werden die unterlagen nicht beigelegt werden die Leistungen gestrichen.
Meine frage reicht ein nachweis von der griechischen Rentenkasse das er keine keine rente bekommt damit er die Leistungen wegen Behinderung weiter bekommt. Oder muss er in Griechenland rente beantragen und wenn ja warum?
2 Antworten
Ja, er muss in Griechenland Rente beantragen. Denn Sozialhilfe bzw. Grundsicherung bekommt man nur dann, wenn es nirgendwo anders jemanden gibt, der Geld bezahlt bzw. bezahlen würde.. So stehts in § 2 SGB XII http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/2.html
Es muss aus dem Scheiben hervorgehen,das kein Rentenanspruch besteht,also musste schon einmal ein Antrag gestellt worden sein und dieser dann negativ beschieden worden sein !
Ich hätte da noch eine frage. Kann man eine rente aus Griechenland und auch aus Deutschland gleichzeitig bekommen wenn mann bei beiden Rentenkassen Beiträge zahlt? Oder ist so etwas verboten?