Sollten Bürgergeldempfänger in Urlaub fahren dürfen?

7 Antworten

Meines Wissens darf man für einen Gewissen Zeitraum im Jahr ortsabwesendheit beantragen als BG Empfänger und es liegt im Ermessen des Jobcenter ob diese genehmigt wird. Grundlegend muss ein BG Empfänger aber dem Arbeitsmarkt Verfügung stehen und aus irgendwelchen Maßnahmen kann man sich auch nicht einfach verabschieden.

Ein fixer Anspruch auf Urlaub besteht also nicht. Ich denke auch zurecht nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Aktiv in der Lokalpolitik. Lange politisch Interessiert
vanOoijen  19.02.2024, 14:24

21 Tage pro Jahr hat man Anspruch, aber bezüglich des Zeitpunktes muss das JC zustimmen.

Sofern die gerade keine Angebote haben, oder sich die Leute in einer Maßnahme befinden wird das JC aber zustimmen.

Angestellte müssen ihren Urlaubsantrag ja auch beim Arbeitgeber einreichen.

Das ist bei Bürgergeld-Empfängern genauso. Hier ist das JC sozusagen der Arbeitgeber.

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Das dürfen sie schon längst:

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf 21 Tage Urlaub bzw. Ortsabwesenheit im Jahr. Dennoch bedarf es einer vorherigen Zustimmung durch das Jobcenter vor Reisebeginn.

P.S. Bürgergeld und Kindergeld kann man nicht gleichzeitig beziehen.

Bürgergeld-Empfänger bekommen kein Kindergeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter
Ana1970  19.02.2024, 14:11

Für ihre Kinder schon.

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vanOoijen  19.02.2024, 14:22
@Ana1970

Nein, deren Kindergeld wird mit der Leistung zur Existenzsicherung verrechnet. Kindergeld bekommen sie nicht, aber ihre Kinder bekommen Leistungen zum Lebensunterhalt.

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vanOoijen  19.02.2024, 19:02
@Ana1970

Und der FS will nur mal wieder gegen Bürgergeld-Empfänger hetzen.

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Ana1970  19.02.2024, 19:03
@vanOoijen

Ok.

Ich kenne so eine Familie, die verreisen wirklich ziemlich regelmäßig.

Die Flüge sind spottbillig und sie wohnen dann bei Verwandten. So geht das ganz gut, die sind jedes Jahr im Urlaub.

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Auch Bürgergeld Empfänger dürfen bis zu drei Wochen ortsabwesenheit im Jahr machen. Genauso wie ein Urlaub. Bei einem Arbeitgeber muss die ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragt werden. In den meisten Fällen wird das Jobcenter aber auch nicht was dagegen haben.

Es gibt natürlich auch a********** unter den sachbearbeitern, die dann alles tun werden, die ortsabwesenheit durch schwachsins maßnahmen zu verhindern

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn sie sich das leisten können, dann ja. Wenn sie sich das aber leisten können bekommen sie eindeutig zu viel Geld.

Oponn  19.02.2024, 14:10

Oder sie fahren mit bestimmten Organisationen, die ihnen das für sehr wenig Geld ermöglichen.

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vanOoijen  19.02.2024, 14:29
@Oponn

Oder mit dem 49€ Ticket zu Bekannten in eine andere Stadt wo sie umsonst wohnen können.

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Ja natürlich, aber das Geld wird nicht reichen