Sollte Fahrer:innenflucht ohne Personenschaden entkriminalisiert werden?
Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Wie aus dem RND vorliegenden Eckpunkten des von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geführten Ministeriums hervorgeht, sollen Unfälle mit Fahrer:innenflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden, wenn zwar ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt.
Sollte Fahrer:innenflucht ohne Personenschaden entkriminalisiert werden?
Sollte Fahrer:innenflucht mit Personenschaden entkriminalisiert werden?
22 Antworten
Menschen haben einen Fluchtinstinkt. Es kann sein, dass man beim Unfall sein Gehirn ausschaltet und bloß weg will. (Ich habe selbst mal erlebt, dass ich, nachdem ich ein Auto gerammt hatte, meine ganze Willenskraft aufbringen musste, um gegen meinen Instinkt am Unfallort zu bleiben.)
Deswegen schlägt der ADAC vor, dass es NICHT als Fahrerflucht gilt, wenn man den Unfallort verläßt aber sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeiwache selbst anzeigt. Ich fände das eine gute Regel.
Fahrerflucht sollte überhaupt nicht enkriminalisiert werden.
Man könnte es vereinfachen, dass es reicht bei einen kleinen Schaden, z.B. einen Kratzer beim parken, die Adresse zu hinterlassen.
Aber gerade Fahrerflucht bei größeren Schäden sollte nicht entkriminalisiert werden.
Besonders auch wenn Alkohol mit im Spiel gewesen sein könnte.
Für gewöhnlich reicht es, den unter einen Scheibenwischer zu klemmen.
Gewöhnlicherweise ja. Aber wenn es regnet, verwischt er und wird unleserlich. Wenn ihn ein lustiger Zeitgenosse mitnimmt, kommt er auch nicht an. Darum reicht der Zettel auch nicht aus, um sich vom Vorwurf der Fahrerflucht zu befreien. Eben weil er zu unsicher ist und der Geschädigte auf seinem Schaden sitzenbleibt
Sachbeschädigung ist eine Straftat, daher sollte Fahrerflucht auch eine Straftat bleiben, die Strafen dafür sogar noch höher werden!
Wenn du ein Fahrzeug beschädigst, ist es eine Straftat, des weiteren schützt Unwissenheit nicht vor Strafe 🤷🏼♂️
Nö. Fahrl#ssige Sachbeschädigung ist immer noch keine Straftat. Und Unwissenheit schützt ganz oft vor Strafe.
Die Haftung gilt ja weiterhin und der Schädiger wird auch ermittelt.
Viel schlimmer find ich wildes Gendern, bei dem ich Augenkrebs kriege, lieber "trans64". Das würde ich an Buschmann's stelle tatsächlich unter Strafe stellen.
Ich denke auch, dass massives Gendern mehr Schäden verursacht als Fahrerflucht zu bestrafen.
Darf gerne bleiben, wie es jetzt geregelt ist.
Wenn ich vorsätzlich einen Schaden verursache, werde ich wegen Sachbeschädigung angezeigt und verurteilt.
Wenn ich fahrlässig (und versichert!) einen Sachschaden verursache und mich dann vom Acker mache, soll das bloß eine OWI sein?!
Und wie soll der Zettel sicher den Geschädigten erreichen?