Sollte das Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben werden?

Das Ergebnis basiert auf 62 Abstimmungen

Ja… 68%
Nein… 32%

14 Antworten

Ja…

Es ist ja eher eine Informationsquelle als Werbung. Niemand wird eine „Werbung“ für eine Abtreibung sehen und sich denken „Hey lass man schwanger werden und abtreiben“ oder „Hm will doch kein Kind, weg damit“. Die Entscheidung ist ja eher schwer und wird im Vorfeld entschieden. Da macht es keinen Sinn Ärzten zu verbieten zu informieren dass sie es bei sich durchführen.


AntjeO  30.10.2021, 18:58

Ich bin voll und ganz deiner meinung. Das ganze als werbung zu betrachten, ist idiotie.

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Die Frage ist flasch gestellt, denn da gibt es noch einen Absatz (4):

Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen

  1. auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Vor­aus­setzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen, oder
  2. auf Informationen einer insoweit zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärzte­kam­mer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen.
Woher ich das weiß:Hobby – Angelesenes Wissen über Sprach­geschich­te und Grammatik
Ja…

Jede frau sollte sich bei ungewollter empfängnis informieren dürfen. Und das muss eben beim fachmann geschehen. Ich halte das werbeverbot für vollkommen überholt. Abtreibungen sind eine leistung, die fachärzte erbringen. Wenn sie dafür auch online präsenz zeigen, ist das für mich keine werbung. Das ist eine ärztliche leistung wie jede andere auch. Kann doch wohl nicht sein, dass sich frauen zu quacksalbern begeben müssen, weil ärzte das nicht anbieten dürfen. Das grenzt schon an Fahrlässigkeit.

Lg antje


TheNewGuy1312  30.10.2021, 18:59

Wer sagt, dass die Werbenden keine Quacksalber sind und nicht nur auf Profit aus sind?

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AntjeO  30.10.2021, 19:22
@TheNewGuy1312

Dafür gibt es das impressum. Dann kann man bzw frau die Angaben mit ärzteverzeichnissen vergleichen oder bei der Kassenärztlichen vereinigung nachfragen.

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Nein, wo kommen wir denn dahin, wenn Frauen sich von Werbung davon beeinflussen lassen, eine Entscheidung für ihr weiteres Leben zu treffen. Das geht ja gar nicht.

Ich sage mal jein.

Es sollte völlig unproblematisch sein sich informieren zu können. Dementsprechend müssen die Fachleute auch die rechtlichen Möglichkeiten haben dies zu tun. Das sollte definitiv möglich sein und dementsprechend würde ich eine Reform begrüßen.

Komplett aufheben finde ich aus einem Grund schwierig. Dann ist nicht mehr garantiert, dass die Personen, welche dringend auf professionelle Beratung angewiesen sind, auch eine solche bekommen. Ich befürchte eher, dass sich dann auch einige Abtreibungsgegner hinstellen würden und Fehlinformationen streuen.

Mein Vorschlag daher: eine Reform des Gesetzes. Es sollte Fachleuten ohne Probleme Möglich sein Umfangreiche Informationen zum Eingriff, möglichen psychischen Belastungen usw. zu geben. Allerdings fände ich es hilfreich, wenn es den Fachleuten vorbehalten bleibt um missbrauch vorzubeugen.


AntjeO  30.10.2021, 19:20

Die aufklärunspflicht, also das Gespräch in einer entsprechenden beratungsstelle muss man verpflichtend beibehalten. Wenn dem so ist, sollte es doch auch Aufklärungen online geben. Frau liesst sich doch sicher lieber vorher alles durch, um nicht ganz unvorbereitet in Beratungsgespräche in beratungsstellen und dann später auch beim arzt zu gehen. So eine vorabinformation muss doch möglich sein.

Lg antje

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xdgamer007  30.10.2021, 19:23
@AntjeO

Und inwiefern widerspricht das meiner Ansicht.

Es sollte Fachleuten ohne Probleme Möglich sein Umfangreiche Informationen zum Eingriff, möglichen psychischen Belastungen usw. zu geben.

Das schließt doch keine Infoplattform im Netz aus.

Falls es missverständlich war. Ich spreche mich nicht gegen Inforstellen im Netz aus, sondern dagegen, dass jeder der dazu Bock hat eine solche Stellen darf, weil das missbrauch Tür und Tor öffnet.

Dem Facharzt oder der Beratungsstelle wäre es nach meinem Vorschlag problemlos möglich Online Informationen und Kontakte bereitzustellen.

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