soll Schuhe zurücknehmen verkauft über Kleinanzeigen?
Hallo liebe Leute, seit 10 Jahren verkaufe ich über Kleinanzeigen Dinge. Seit Sommer 2022 vermehrt, da meine Eltern innerhalb von 11 Tagen (mein Vater plötzlich) gegangen sind. Jetzt habe ich Schuhe von meiner Mutter verkauft, und nach über zwei Wochen meldet sich die Käuferin (sehr unzufrieden), und will das ich die Schuhe zurück nehme. Ich hätte bewußt falsche Angaben gemacht.
In der Anzeige hatte ich 3 Bilder von den Schuhen, und ein weiteres hatte ich auf ihre Anfrage gesendet, wo sie dann "ok" sagte, und der Kauf abgewickelt wurde (sie vorab auf mein Konto überwiesen hat, ich ihr nächsten Tag die Schuhe geschickt habe).
Vorab bin ich ihr noch 5 € entgegen gekommen, das sie geschätzte eindrittel des NP gezahlt haben dürfte.
Aufgrund meiner Angaben, ja ich hab geschrieben "2x getragen", was ich so nicht genau wissen konnte, da meine Mutter vor ihrem Tod über 5 J dement war. Besser wäre gewesen "wenig getragen" (aus meiner und meiner Freundin Sicht). Zur Größe war in/an dem Schuh nichts zu finden, daher musste ich über die Schuhgröße meiner Mutter schätzen, meint sie nun ich müsse die Schuhe zurück nehmen.
Sowas ist mir in den ganzen Jahren da noch nicht passiert. Kann wer aufklären? Danke vorab!
Wie hat der Käufer bezahlt?
vorab auf mein Bankkonto.
4 Antworten
Zur Größe war in/an dem Schuh nichts zu finden, daher musste ich über die Schuhgröße meiner Mutter schätzen
Stand das so auch im Inserat, dass die Schuhgröße unbekannt ist und geschätzt wurde?
Wenn es so im Inserat stand, dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn nicht, hat der Käufer die stärkeren Karten.
Dann kommt jemand wie ich und nimmt dich und dein Inserat auseinander und dann wird es richtig teuer. Wenn jemand falsche Daten angibt, dann kann man Probleme bekommen. Davon wegkommen kann man, wenn man bereits im Inserat alles ausgeschlossen hat.
so ein Unsinn! :D
Die Ware muss er nicht zurück nehmen.
Ich hatte damals über Ebay Kleinanzeigen ein paar Meindl Schuhe für meinen Mann gekauft die angeblich nie getragen wurden. Sie sahen auch aus wie Neu nur, sind die Schuhe falsch gelagert wurden. Nach dem 2. tragen löste sich die Sohle fast restlos ab.
Ich versuchte daraufhin anzeige wegen Betruges zu erstatten. Die Polizei riet mir von einer Anzeige ab, weil ich keine Chance hatte wenigsten einen Teil meines Geldes zurück zubekommen.
Von daher... man hat keine rechte wenn man was bei Ebay Kleinanzeigen kauft oder verkauft.
für dich ein Unsinn, weil du dich damit nicht auskennst.
Dein Fall ist nicht im geringsten vergleichbar.
Geht es um viel Geld
Ich würde sie zurück nehmen aber die alde soll dir halt den Versand zahlen fürs zurück nehmen
Also so ganz wahrheitsgetreu waren die Angaben ja auch nicht
Nein, wenn jemand falsche Angaben macht beim Verkauf ist der Verkauf ungültig und eine Rückabwicklung der Güter ist eine logische Folge die dem zusteht welcher den Mangel hat. Und zu sagen die Schuhe wurden nur zwei mal getragen obwohl man das nicht weißt ist eine Täuschung in meinen Augen. So wie die Story oben steht ist hier der Käufer denke ich im Recht wenn er sein Geld zurück möchte und die Schuhe dafür raus rückt.
Sie hätte die Schuhe nicht kaufen müssen.
Das vielleicht, aber:
Falsche Angaben darf aber auch ein privater Verkäufer nicht machen.
Auszug aus: https://themen.kleinanzeigen.de/hilfe/probleme-mit-kaufer-und-verkaufer/SNAD/
Wenn es darauf an kommt dann kann man sich mit Ebay Kleinanzeigen in Verbindung setzen und ihr werdet sehen wie die auf so einen Bagatellfall reagieren. :D
Die Art wie e bay das handhabt ist prinzipiell egal
Hier geht es um geltendes deutsches Recht
Das entscheidet hier über richtig und Falsch
Die Wahrscheinlichkeit es durchsetzen zu können und den Ausgang der Geschichte wird es nicht sicher bestimmen
Auf die Frage was soll ich machen in dem Fall rate ich klar sich an geltendes Recht zu halten
Wenn Angaben gemachte wurden die falsch sind würde ich die Schuhe zurück nehmen wenn nicht dann nicht
Es gibt keinen Support bei Kleinanzeigen (ohne ebay) für private Verkäufer/Käufer.
@Bommelchen00 das sieht für mich anders aus- habe ein Melde-formular da gefunden. Kann den Screenshot hier nicht hochladen.
Du, daß war jetzt nur aus Interesse. Ich will mich ja nicht über mich selbst beschweren. Bin ja der (private) Verkäufer in dem Fall.
Du musst garnichts zurück nehmen denn bei Ebay Kleinanzeigen ist die Regel, gekauft wie gesehen.
Da gibt es für niemanden eine Garantie.
Du kannst sie sperren, erst dann hast du ruhe!
Ich hatte damals eine Hängelampe verkauft, die der Käuferin beim... runtergefallen ist. Damit zerbrach sie einen Schirm und wollte von mir den Schirm ersetzt haben.
Das ging dann bis hin zur Drohungen.
Ich musste sie darauf hin sperren sonst hätte ich keine Ruhe mehr bekommen.
Also, sie hat keine Rechte bei privaten Onlineverkäufen.
Das stimmt nicht das kommt darauf an
Wenn ich jetzt sage ich verkaufe ein intaktes Handy und das geht dann nicht muss ich es zurück nehmen
Auch der private Verkauf ... Auch online ist in Deutschland geregelt
In deinem Fall hast du natürlich Recht das du ihr nichts ersetzen muss was sie kaputt macht. Wenn es jetzt im Versand kaputt gegangen wäre, könnte die Situation schon wieder anders aussehen
Nun kommt drauf an was du geschrieben hast. Wenn du eine größe schreibst und diese dann nicht stimmt ist das faktisch eine falsche Angabe. Das die Person einen Schuh der ggf nicht passt, es nach den Angaben aber sollte, zurückgeben will ist meiner Meinung nach mehr als verständlich. Wie die Person das schreibt weiß jetzt hier keiner aber prinzipiell würde ich natürlich sagen das du sie wieder nimmst und ihr das Geld sendest.
Die Ware muss er nicht zurück nehmen.
Ich hatte damals über Ebay Kleinanzeigen ein paar Meindl Schuhe für meinen Mann gekauft die angeblich nie getragen wurden. Sie sahen auch aus wie Neu nur, sind die Schuhe falsch gelagert wurden. Nach dem 2. tragen löste sich die Sohle fast restlos ab.
Ich versuchte daraufhin anzeige wegen Betruges zu erstatten. Die Polizei riet mir von einer Anzeige ab, weil ich keine Chance hatte wenigsten einen Teil meines Geldes zurück zubekommen.
Von daher... man hat keine rechte wenn man was bei Ebay Kleinanzeigen kauft oder verkauft.
Das sie nie getragen wurden, heißt nicht, dass sie frei von lagerbedingten Mängeln sind. Somit war es keine falsche Angabe. Eine falsche Größenangabe ist hingegen sehr wohl eine falsche Angabe.
Falsche Angaben darf aber auch ein privater Verkäufer nicht machen.
Auszug aus: https://themen.kleinanzeigen.de/hilfe/probleme-mit-kaufer-und-verkaufer/SNAD/
Das stimmt nicht auch hier gilt deutsches Recht
Jedoch kann die Polizei da wahrscheinlich schlecht ermitteln und nur weil man im Recht ist heißt es nicht das man es immer durchsetzen kann.
Jedoch mit einer Rechtschutz Versicherung hättest du es über einen Anwalt versuchen können der arbeitet dann nochmal engagierter
Hat er nicht denn, bei solchen privaten online Verkäufen ist immer ein Risiko dabei.