Soll man alte Lohnsteuerkarten aufheben?
Liebe GF'ler,
ich habe bei mir noch alte Lohnsteuerkarten aus den Jahren 2006, 2007 und 2008. Soll ich die aufheben und abheften oder kann ich die wegwerfen?
Ich bin auf das Abstimmungs-Ergebnis gespannt, bedanke mich im Voraus für Eure Antworten und verbleibe
mfG
Schlumpi!
9 Stimmen
13 Antworten
äh, ich gebe meine Lohnsteuerkarte bei meinem Diensthernn ab. Danach sehe ich sie niewieder (auch wenn ich ein R draufschreibe). Man bekommt doch heutzutage einen elektronischen Lohnsteuerbescheid, der etin-fählig ist. Oder ist das nicht überall so?
Und aus alter gewohnheit, schicke ich das trotz etin immer mit ans Finanzamt, wenn ich meine Steuererklärung abgebe.
man bekommt die steuerkarte vom arbeitgeber NICHTMEHR zurück, das war mal. Kannst alle wegwerfen die älter als 2 Jahre sind.
wenn keine Einträge (Freibeträge/Löhne) drauf sind kann man die wegwerfen, ansonsten immer Lohn-/Einkommensteuerausgleich beantragen. Zukünftig werden sowieso keine Lohnsteuerkarten mehr versandt, geht dann alles elektronisch über die persönliche ID-Nr, die letztes Jahr alle Bürger (auch Babys) erhielten.
Da steht ohnehin nichts drauf. Wichtig ist, dass Du Deine Gehaltsnachweise aufhebst. Die sind wichtig für die Rente!!
Die brauchst du für deine Steuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich. Sofern du einen machst, was aber eher ratsam ist.
Dafür gibt es seit 01.01.2004 die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, seit diesem Zeitpunkt sind die Lohnsteuerkarten "überflüssig", abgegeben beim Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerkarten nach Erhalt von der Gemeinde natürlich, damit entsprechende Vermerke gemacht werden.
Ab 2006 können nur noch Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8a SGB IV in Privathaushalten beschäftigen, anstelle der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers erteilen.