Soll ich sagen, dass ich den Inhalt des Testaments kenne?

11 Antworten

"Durch Zufall" liest man nicht einen Text, sondern durch Neugier.

Sag es nur deinen Schwiegereltern, es wird sie bestätigen, dass sie richtig handeln, deinen Mann und seine Familie auf den Pflichtteil zu setzen....

skorpin66 
Fragesteller
 19.10.2022, 05:50

Herzlichen Dank für die Antwort

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Eigentlich geht dich das überhaupt nichts an. Vielleicht haben sie das ganz bewusst so gemacht, aus Gründen die du gar nicht kennst.

Womöglich ist das auch nur ein Entwurf und gar nicht das tatsächliche Testament.

Aber ja, häng dich da ruhig mal rein, kann ja nicht schaden. 😄

skorpin66 
Fragesteller
 19.10.2022, 06:43

Herzlichen Dank.

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Deinen Schwiegereltern wird das gar nicht gefallen, wenn sie erfahren, dass du - vermutlich unerlaubt - ihr Testament gelesen hast. Schließlich sind sie niemandem, auch nicht dir, rechenschaftspflichtig, wie sie ihre Erbnachfolge regeln. Wenn du dich benachteiligt empfindest (obwohl du selbst als SchwiTochter keinerlei (auch keine moralischen) Ansprüche auf Berücksichtigung hast), mögen die Gründe vielleicht darin liegen, dass die SchwiEltern deine - ich sage mal vorsichtig - Anspruchshaltung erkannt haben. Überlasse ein Gespräch deinem Mann, der als Sohn eher der richtige Partner für die Eltern ist.

Du solltest mit Deinem Mann sprechen und er sollte das Gespräch mit seinen Eltern suchen.

Sunnycat  19.10.2022, 07:16

So hätte ich es auch vorgeschlagen, allerdings ist sie dann eine Erklärung schuldig, warum sie "zufällig"(!?) das Testament gelesen hat.....

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PlayadeMuro  19.10.2022, 08:18
@Sunnycat

Ihr Mann kann ja behaupten, dass er "zufällig" das Testament gelesen hat.

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Hattest du die Erlaubnis deiner Schwiegerreltern, ihre privaten Unterlagen einzusehen? Wenn nicht dann:

Der „Klassiker“ strafbarer Neugier ist die Verletzung des Briefgeheimnisses: Nach § 202 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer ohne Erlaubnis einen verschlossenen Brief öffnet. Von dieser Vorschrift werden aber nicht nur Briefe geschützt, sondern sämtliche Schriftstücke. Verschlossen ist ein Schriftstück, wenn dessen Kenntnisnahme vonseiten Dritter erkennbar verhindert werden soll, zum Beispiel das Schriftstück in einem geschlossenen Briefumschlag steckt oder in einer verschlossenen Schublade liegt. Mögliche Konsequenz für allzu Neugierige ist eine bis zu einjährige Freiheitsstrafe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung