Soll ich sagen, dass ich den Inhalt des Testaments kenne?
Ich bin durch mehr oder weniger Zufall an das Testament meiner Schwiegereltern gekommen. Diese leben noch und haben zwei Söhne. Beide Söhne sind verheiratet, der eine ist zweifacher Vater.
Meinem Schwiegervater war es immer wichtig, dass sein erarbeitetes Vermögen innerhalb der Familie bleibt. Ich denke aus diesem Grund hat er sich auch entschlossen, sich von seinem ältesten Sohn der mit den Kinder bei der Erstellung eines Testaments beraten zu lassen. Was dieser natürlich gerne getan hat, zu seinen Gunsten.
Beide Söhne haben Wohneigentum erworben und wurden dabei von den Eltern unterstützt. Ich hab zu diesem Zeitpunkt nicht verstanden warum, aber hab meine Schwiegereltern vertraut. Diese forderten einen Grundbuch Eintrag in Höhe der Summe die sie bei uns beigesteuert haben. Bei dem anderen Sohn forderten Sie das nicht.
Jetzt wo ich das Testament kenne, ist es mir klar warum. Sie vererben uns jetzt Ihre Anteile. Des weiteren wird mein Mann eine 2 Zimmerwohnung erben. Die elterliche Villa geht an den älteren Sohn, ebenso alles andere. Wenn ich das grob überschlage, ist das gerade mal der Pflichtteil was da für den jüngeren Sohn raus kommt.
Mich ärgert das schon etwas und ich überlege ob ich ein Gespräch mit den Schwiegereltern suchen soll um Ihnen zu sagen, dass ich den Inhalt des Testaments kenne.
11 Antworten
"Durch Zufall" liest man nicht einen Text, sondern durch Neugier.
Sag es nur deinen Schwiegereltern, es wird sie bestätigen, dass sie richtig handeln, deinen Mann und seine Familie auf den Pflichtteil zu setzen....
Eigentlich geht dich das überhaupt nichts an. Vielleicht haben sie das ganz bewusst so gemacht, aus Gründen die du gar nicht kennst.
Womöglich ist das auch nur ein Entwurf und gar nicht das tatsächliche Testament.
Aber ja, häng dich da ruhig mal rein, kann ja nicht schaden. 😄
Deinen Schwiegereltern wird das gar nicht gefallen, wenn sie erfahren, dass du - vermutlich unerlaubt - ihr Testament gelesen hast. Schließlich sind sie niemandem, auch nicht dir, rechenschaftspflichtig, wie sie ihre Erbnachfolge regeln. Wenn du dich benachteiligt empfindest (obwohl du selbst als SchwiTochter keinerlei (auch keine moralischen) Ansprüche auf Berücksichtigung hast), mögen die Gründe vielleicht darin liegen, dass die SchwiEltern deine - ich sage mal vorsichtig - Anspruchshaltung erkannt haben. Überlasse ein Gespräch deinem Mann, der als Sohn eher der richtige Partner für die Eltern ist.
Du solltest mit Deinem Mann sprechen und er sollte das Gespräch mit seinen Eltern suchen.
Ihr Mann kann ja behaupten, dass er "zufällig" das Testament gelesen hat.
Hattest du die Erlaubnis deiner Schwiegerreltern, ihre privaten Unterlagen einzusehen? Wenn nicht dann:
Der „Klassiker“ strafbarer Neugier ist die Verletzung des Briefgeheimnisses: Nach § 202 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer ohne Erlaubnis einen verschlossenen Brief öffnet. Von dieser Vorschrift werden aber nicht nur Briefe geschützt, sondern sämtliche Schriftstücke. Verschlossen ist ein Schriftstück, wenn dessen Kenntnisnahme vonseiten Dritter erkennbar verhindert werden soll, zum Beispiel das Schriftstück in einem geschlossenen Briefumschlag steckt oder in einer verschlossenen Schublade liegt. Mögliche Konsequenz für allzu Neugierige ist eine bis zu einjährige Freiheitsstrafe.
So hätte ich es auch vorgeschlagen, allerdings ist sie dann eine Erklärung schuldig, warum sie "zufällig"(!?) das Testament gelesen hat.....