Soll der Keller bei Wohnungsübernahme komplett leer sein?

6 Antworten

Ja, den hast Du doch mitgemietet und in der Regel ist der leer.

Die Hausverwaltung ist hier in der Pflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Du hast doch einen leeren Keller gemietet, nicht einen mit Müll drin. Willst ihn schließlich selbst mit deinem Zeug vollstopfen. 😀

Meines Wissens nach musst du drauf hingewiesen werden und gefragt werden, ob es dort liegen bleiben darf. Das hat mir jedenfalls mein aktueller Vermieter erklärt, der im Gartenschuppen (der de facto meiner ist) Steine eingelagert hat, mich damals darauf hingewiesen hat und gefragt, ob er sie vorerst dort liegen lassen darf. Leider kann ich dir keine juristisch untermauerte Antwort geben, das nur als kurze Meinung meinerseits.

lg up

Normalerweise ja. Wende dich an die Hausverwaltung/ den Vermieter und melde das. Entweder kann dann der Nachmieter die Sachen noch mal abholen - dazu muss er sich ja nur mit dir vor dem Haus treffen - oder die Hausverwaltung holt sie ab. Sonst musst du diese Sachen bei Auszug ggf. entsorgen!

Hausverwaltung. Die muss den Vormieter auffordern, das zu entfernen.