Sind Tauschgeschäfte in Deutschland erlaubt?
hallo liebe community, ich habe eine frage bzgl. einer bestimmten geschäftsform in deutschland. ist es erlaubt, dienstleistungen gegen waren anzubieten und muss man das beim finanzamt angeben, bzgl. ein gewerbe anmelden. mein konkretes beispiel: ich würde gerne nachhilfe erteilen, aber kein geld dafür nehmen, weil das ja schwarzarbeit wäre. wäre es legal, wenn ich mich z.b. mit cola-kisten oder anderen gegenständen bezahlen lasse? oder sind das geldwerte gegenstände und gelten genauso wie geld? dürfte ich, falls es illegal wäre, gegen dienstleistungen tauschen, also z.b. ich gebe nachhilfe, in der zeit putzt die mama die wohnung oder bügelt? danke schon mal für alle antworten.
3 Antworten
Prinzipiell sind Tauschgeschäfte in Deutschland erlaubt, aber wie alle anderen Geschäfte auch steuerpflichtig. Ob Du für Deine Arbeit in Euro oder in Hühnern bezahlt wirst, ist für die steuerliche und rechtliche Beurteilung erstmal egal. Du musst also prüfen, ob das was Du anbietest steuerpflichtig bzw gewerbepflichtig ist und nicht, wie Du es bezahlt bekommst. Du musst wenn die entsprechenden Verplfichtungen bestehen, dann auch eine Rechnung an den Kunden stellen. Ob er die dann in Bar bezahlt oder du unten auf die rechnung schreibst "Bezahlt durch 10 Kisten Cola" ist dann wieder unerheblich.
Im ganz normalen Geschäftsleben ist das auch gar nicht mal so unüblich, das zwischen Unternehmen quasi ein Tauschhandel stattfindet, denn oft ist der Kunde eines Unternehmens auch gleichzeitig dessen Lieferant und andersherum. Und wenn A an B für 10.000 € liefert und gleichzeitig B an A für 10.000 Euro, dann werden ganz normal Rechnunegn hin und her geschckt, die aber keiner mehr bezahlt, weil die in den Buchhaltungen gegeneinander aufgerechnet werden. Verbucht werden die Rechnungen aber wie jede andere auch.
Dafür gibt es extra eine Formulierung im Umsatzsteuergesetz:
Tausch ist ein Umsatz bei dem das Entgelt für eine Lieferung eine Lieferung ist und ein tauschähnlicher Umsatz ist es, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung eine Lieferung, oder eine sonstige Leistung ist.
Kein Unterschied in der steuerlichen Behandlung zu einer normalen Bezahlung.
Ausserdem ist Nachhilfe keine Schwarzarbeit. Das ist Nachhilfe nur, wenn man es nicht anmeldet, soweit die entsprechenden Grenzen überschritten werden.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass man so einfach mehr als ca. 8.500,- Euro Gewinn macht.
Hallo,
es gibt mehrere Foren, die derartige Tauschgeschäfte anbieten , z.B. BAMBALI.net
Gruß Garrett