Sind Tatvorwurf und Tatbestand das gleiche?
Moin,
Sind Tatvorwurf und Tatbestand das gleiche? Ich muss in einem Antrag meine ,,Straftaten, Verurteilungen und Ermittlungsverfahren im In- und Ausland'' aufführen. Ein Ermittlungsverfahren mit Tatvorwurf xy wurde gegen mich eingestellt. Wenn im Antrag die Rede vom Tatbestand ist, ist damit dann der Tatvorwurf gemeint?
MfG
2 Antworten
Der Tatbestand ist das objektiv festgelegte Unrecht, z.B. Diebstahl gem. Parag 242 StGB.
Tatvorwurf ist die Handlung die dem Tatverdächtigen vorgeworfen wird, also der Tatbestand den er erfüllt haben soll.
Nein, tatvowurf ist die abstrakte Norm, der Tatbestand der Lebenssachverhalt
Ah ok, danke. Tatbestand ist also das, was Fakt ist? Also wenn der Tatvorwurf tatsächlich so ist, wie er jemandem vorgeworfen wird, dann wird aus Tatvorwurf Tatbestand. Bis dahin bleibt es aber nur der Tatvorwurf?
Tatbestand ist, du hast jemanden ins Gesicht geschlagen. Tatvorwurf ist die Körperverletzung
Der Diebstahl als Tatbestand hat Tatbestandsmerkmale wie Sache, beweglich, fremd, Zueignungsabsicht etc.
Beim Tatvorwurf gleicht man die Handlung des Verdächtigen mit den Tatbestandsmerkmalen ab und sie sind erfüllt oder nicht.
Ich brauchn Beispiel, also würde das wie folgt aussehen:
Wenn der Tatvorwurf lautet: Exhibitionistische Handlungen
was wäre dann der Tatbestand?
Oder ist das so, dass die Exhibitionistische Handlung sozusagen der Tatbestand ist, der mit vorgeworfen wird?
Genau anders herum.