Sind Pfefferspray, Rauchgranaten und Blendgranaten als Verteidigungsgegenstände legal?

7 Antworten

Zur Notwehr sind alle Mittel legal und zugelassen, die dazu geeignet sind den rechtswidrigen Angriff gegen dich zu beenden. Es wird dich also niemand bestrafen, wenn du eine Blendgranate in Notwehr geworfen hast.

Allerdings wirst du für den so zweifelsfrei nachgewiesenen Besitz solcher Gegenstände bestraft werden.

Pfefferspray darfst du legal besitzen und führen.

Die nicht Rauchgranaten und Blendgranaten...

Aber Pfefferspray

Pfefferspray klappt, aber falls du gefragt wirst, gib an dass du das zur Tierabwehr trägst, sonst meint der Staat du wärst ein brutaler Pfefferkiller...

Nein, du .... pieeep

klar hab ich immer zur hand man weiß ja nie vielleicht läuft ja nen amokläufer vorbei dann kannst ihn direkt mal flashen :P