Sichtschutz zum Nachbarn?

8 Antworten

Das hängt vom jeweiligen Nachbarschaftsrecht eures Bundeslandes ab. Da solltet ihr euch erkundigen.

 Bitte spart euch die Sprüche "Der Klügere gibt nach" oder "So wird es auch nicht besser" oder "Der Architekt hätte die Mehrkosten zahlen müssen".

Ist jetzt nicht unbedingt böse gemeint, aber wenn wir uns die Kommentare sparen sollen, warum legst Du dann genau dar, warum ihr den Zaun bauen wollt, bzw. dass ihr dem Nachbarn eins reinwürgen wollt?

Fakt ist, der Nachbar hatte recht und ihr macht einen auf eingeschnappte Kinder. Mal sehen, was dann als Retour vom Nachbarn zurück kommt. Irgendwann verkauft man dann das Haus, weil man die Hölle der Nachbarschaft nicht erträgt.

Ihr habt einen Architekten. Fragt den. Der kennt auch euren Bebauungsplan. Wir nicht. Des Weiteren gelten die Richtlinien des Landes.

Wir haben auch gebaut und es gibt leider immer Nachbarn, die sehr realitätsfern und egoistisch unterwegs sind. Ich habe mich jetzt auch immer zurückgehalten und bei Kleinigkeiten sag ich nichts.

Es regt mich auch auf, weil es Regeln gibt und an die kann man sich doch einfach halten. Aber der Mensch ist und bleibt eine ekelhafte Kreatur. Es würde nur nichts bringen, weil am Ende kann er rechtlich nichts machen und dann ist nie Ruhe. Dann vergiftet er eure Hecke. Ihr könnt ihn nichts nachweisen und dann geht's hin und her und hin und her usw...

"So wird es auch nicht besser"

Exakt so ist es. Mal davon abgesehen, eine 3 Meter hohe Einfriedung schadet nicht nur dem Nachbarn.

Denn das

wollen wir dem Nachbarn eigentlich nur die Sicht nehmen

ist der Stoff, aus dem die Träume von Rechtsanwälten bestehen.

Den Rest erfahrt ihr im für euch zuständigen Bauamt, Bauen ist Ländersache und kann dann noch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein. Typisch sind 2 Meter Höhe, aber bei 3 Metern wird eine genehmigung höchstwahrscheinlich nötig werden, wenn das überhaupt genehmigt wird.

oder das Gesetz "umgeht"

Das ist DIE Steilvorlage schlechthin. Aber es ist euer Geld.

Das musst du anhand des Bebauungsplans prüfen. Ich halte das für eine völlig sinnfreie Aktion, da du dann 3 m auf die ganze Tiefe deines Grundstücks verschenkst. Kindergartengehabe. Ihr habt einen Fehler begangen und damit müsst ihr leben. Ich bin mir sehr sicher, dass IHR im umgekehrten Fall auch den Nachbarn angeschwärzt hättet, wenn der etwas baut, das euch zum Nachteil gereicht.

Baeumchen23 
Fragesteller
 21.10.2022, 12:42

Wir haben 3000m2 Grundstücke. Das wäre auf eine Länge von 10m. Also wäre das nicht tragisch. Und nein, wir hätten es nicht gemacht. Weil da wo die Entfernung nicht eingehalten wurde eine Einfahrt war. Keinen Menschen hätte es interessiert. Er wollte „einfach nur recht haben“.

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Meist sind zwischen 2-2,5 m zulässig. Einfach bei der Gemeinde nachfragen.

Ich stell es mir aber schon schwer vor, einen 3m hohen Sichtschutz sturmfest zu fixieren. Die Windlast darf da nicht unterschätzt werden.

Da gebt ihr dann tausende EUR aus um den Nachbarn eins reinzuwürgen? Der wird dann dagegen vorgehen. Das wird dann ne tolle Nachbarschaft....