Sexalter nicht logisch?
Ich habe grad bemerkt, dass es eigentlich keinen sinn ergibt wenn 14 -17 jährige nicht mit einem über 18 schlafen dürfen. Was ist wenn z.B. ein mädchen (14) mit einem jungen (17) zusammen ist und sie sehr oft sex haben. Zwei jahre später ist sie 16 und er 19 dann ist es ja gesetzlich wieder verboten obwohl sie die jahre zuvor vielleit ein schönes sexleben hatten. Hat man das Problem nicht bedacht?
13 Antworten
Die Rechtslage wie sie in der Frage steht. stimmt so überhaupt nicht.
Also wer mit unter 14 jährigen Sex hat, macht sich strafbar. Aber nur wer über 14 ist, ist strafmündig, und kann überhaupt bestraft werden.
Ansonsten wird Sex mit Minderjährigen bestraft, wenn
- eine Zwangslage ausgenutzt wird
- wenn ein Abhängigkeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis besteht
- wenn Geld für den Sex bezahlt wird.
Ausserdem macht sich strafbar, wer als über 21 jährige/r Sex mit einem/r unter 16-jährige/n hat und dabei die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.
Also die in der Frage genannte Fälle 14/17 und 16/19 sind beide legal.
Also 19/16 ist absolut legal! 44/14 ebenfalls! Absolute Ausnahmen (wie z.B. kein Geld für Sex) bestätigen nur diese Regel.
In Deutschland und Österreich liegt diese Grenze der "Sexualmündigkeit"/"sexuellen Selbstbestimmung" bei 14, in der Schweiz bei 16.
Aber während in A & CH 3-4 Jahre Übergangsfristen gelten (also 16/13 wäre in beiden Ländern legal), ist die Grenze in D strikt.
DA kann es dann in der Tat vorkommen, dass nominell eine Beziehung 13/11 dann mit 14/12 illegal wird. Nicht sonderlich intelligent, aber Fakt.
Aber: Zum einen haben die deutschen Staatsanwälte die Möglichkeit, bei so jungen Menschen ein Verfahren einzustellen - wenn der Altersabstand gering ist, UND das "Opfer" (bzw. deren Eltern) dem zustimmt.
Und: "Sexuelle Handlung" im biologischen Sinn ist etwas anderes als eine "sexuelle Handlung" im strafrechtlichen Sinn. Im rechtlichen Sinn ist sie "nur" strafbar, wenn sie mit Blick auf den Schutzzweck des Gesetzes von einiger Erheblichkeit ist.
Und wenn die Beziehung schon vorher legal bestand legal, kann die Beeinträchtigung des Schutzzweckes später nur noch schwerlich "erheblich" sein. ;-)
Wie kommst Du denn an diesen Unsinn?
Für Personen über 14 Jahren gibt es grundsätzlich keine Altersbeschränkungen für Personen mit denen sie das Bett teilen wollen, sofern die andere Person ebenfalls bereits 14 Jahre alt ist.
Das ist nur in den USA so.
In D ist es so 14 bis 21 alles ok ,14 und über 21 nur bei geistiger reife der jüngeren Person und ab 16 fällt das mit der geistigen reife weg als 16 bis 100...
Allerdings sind Abhängigkeitsverhältnisse immer strafbar und Sex gegen Bezahlung unter 18 auch für den älteren der zahlt.
Sie dürfen durchaus GV haben. Das unterliegt allerdings bestimmten Gesetzen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174.html
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