Welches Mindestalter in Deutschland?

7 Antworten

Von Experte RFahren bestätigt

es herrscht generelle Unklarheit, da überall etwas anderes behauptet wird

Dem kann man abhelfen. ;)

und es in allen Ländern unterschiedlich ist.

Ich werde auch darauf eingehen - macht einiges verständlicher.

Ab 14 ist Sex generell erlaubt,

Nein, Sex ist in allen deutschsprachigen Staaten in jedem Alter erlaubt (in Ländern z.B. des angelsächsischen Kulturkreises ist das durchaus anders). Gesetzlich geregelt ist hier nur, wer mit wem Sex haben darf. Und da ist in Deutschland 14 die Grenze (s. Bild 1 "Sex: Wer darf mit wem in welchem Alter?".

Damit ist ALLES gesagt! :-)

Wenn dich die Details interessieren, dann kannst Du gerne weiterlesen - wird aber umfangreich. ;-)

jedoch zwischen welchen Altersabständen?

Generell:

Wir sind ab Geburt sexuelle Wesen (bzw. schon vorher - s. Bild 2 "Pränatale Masturbation"). Sexualität gehört zur kindlichen Entwicklung - je nach Alter, persönlicher Veranlagung und Entwicklung, sowie Gelegenheit in verschiedensten Formen und Intensitäten. Dabei wird zw. "kindlicher Sexualität" (Neugier, Körpernähe und Lust, bzw. Befriedigung selbiger) und "erwachsener Sexualität" (Sexualtrieb, Beziehungswunsch, und oft Reduzierung auf das genitale Erlebnis) unterschieden.

Dieser Wechsel findet mit der Geschlechtsreife zu Beginn der Pubertät statt - i.d.R. also zw. 10 und 13. Und während die Sexualität Erwachsener oft zum genitalen Sex verkümmert (ergänzt durch Fetische und Vorlieben), erleben Kinder Sexualität eher ganzheitlich (Siegmund Freud: "Kinder sind polymorph pervers.")

Rund 80% haben als Kind sexuelle Kontakte, rund 10% Geschlechtsverkehr. Die Kinder sollen gesetzlich deswegen auch nicht "vor Sex" als solchem "geschützt" werden, sondern ihre sexuelle Entwicklung soll ungestört durch Ältere verlaufen, die das bereits hinter sich haben und Eigeninteressen verfolgen, die nicht im Interesse des Kindes liegen.

Sexualmündigkeit mit 14:

In Deutschland wird einen mit 14 die "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" zugesprochen (Sexualmündigkeit). Das ist bedeutet, man kann selbst (und also auch gegen den Willen der Eltern) rechtsverbindlich sexuellen Handlungen zustimmen (analog s. Strafmündigkeit und Religionsmündigkeit: mehr Pflichten = mehr Rechte). 

Wenn man dem zustimmt, darf also jeder andere Sexualmündige (egal ob 14 oder 104) ungestraft Sex mit einem haben, selbst wenn die Eltern das nicht möchten. Die Eltern sind also beim Sex und Glauben nicht mehr der Vormund, man ist sozusagen "sexuell und religiös geschäftsfähig". ;-)

Trotzdem dürfen U14 Sex haben - mit jedem, der will. Aber, s.o., Ü14 würden sich dabei strafbar machen (penetrativer Sex von Erwachsenen mit Kindern ist als schwerer sexueller Missbrauch ein Verbrechen, sonstiger sexueller Missbrauch ein Vergehen). Ein U14-Partner braucht hingegen keine rechtsverbindliche Zustimmung - ihm reicht die faktische Zustimmung (vergleichbar mit dem "Taschengeldparagraphen"). Die Eltern können als Vormund aber den Sex verbieten - oder fördern: IHRE Entscheidung. 

Sex mit 14/15:

Dann scheint das Alter von 16 noch eine wichtige Grenze zu sein,

Ja, aber anders als gemeinhin gedacht. Relevant ist diese Altersgrenze an folgenden Stellen:

    § 174 StGB: Ist eine Person jemandem zur Erziehung in allg. Lebensfragen anvertraut, so ist sie ein "Schutzbefohlener". Dort beträgt das absolute Mindestalter 16 (und ein bedingtes von 18). Z.B. würde sich ein Klassenlehrer beim Sex mit seiner 15-jährigen Schülerin auf jeden Fall strafbar machen (ab 16 nur unter Umständen, ab 18 gar nicht), ein Vertretungslehrer hingegen nicht.
    § 180 StGB: Das "Fördern der Sexualität Minderjähriger" durch Dritte ist vor 16 strafbar, wovon nur die Sorgeberechtigten ggf. ausgenommen sind. D.h., wenn dein Sohn noch bei dir wohnt und seine U16-Freundin bei sich übernachten lassen möchte, bräuchtest Du das Einverständnis ihrer Eltern (wenn er eine eigene Wohnung hätte, wäre ein Einverständnis nicht erforderlich). Aber Papa dürfte seinem 15-jährigen Sohn dennoch nicht 100 EUR für eine Prostituierte in die Hand drücken, oder eine illegale Ü14/U14-Beziehung erlauben.§ 182, Abs. 3: Ü21  können sich beim Sex mit U16 strafbar machen,  wenn dem Jüngeren  ihm gegenüber die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt,  und er das ausnutzt,  und der Ü16 oder dessen Eltern es bestraft sehen möchten.

Punkt 3 wird oft falsch verstanden, dass Ü21 keinen Sex mit 14/15-Jährigen haben dürften. Er bezieht sich aber in erster Linie auf spontane, und dort insbesondere schwule Sexualkontakte, bzw. wird praktisch üblicherweise beim Sex mit U14 angewendet.

Sex ab 16:

Die drei vorherigen Punkte fallen weg.

Bislang nicht erwähnt, aber bei allen Minderjährige geltend (also auch bei U16):

Das Ausnutzen einer Zwangslage (Obdachlosigkeit, Drogensucht, ...) ist für alle strafbar.Das Bezahlen für Sex ist für Volljährige strafbar (egal ob mit Geld oder Geschenken).

Sex ab 18:

und dann nochmal das Alter der Volljährigkeit - 18 Jahre.

Ab 18 gibt es (fast) keine Beschränkungen mehr (s.u. bei "ab 21").

Genau da erkenne ich die Regelung nicht.

Die Regelung ist: "Sexualmündigkeit mit 14" (s.o.)!

Nach 14 gibt es keine Altersgrenze mehr, sondern nur an versch. Altersstufen geknüpfte Zusatzbedingungen, Das Alter selbst ist kein Kriterium mehr,

Deswegen nochmal:

Ab 18 darf jeder mit jedem, das ist klar. Vor 14 keiner mit keinem. Von 14 bis 18+?

Ab Geburt darf man mit jedem, aber bis 14 dürfen nur andere U14 auch mit einem. Und ab 14 darf dann jeder mit jedem (Sonderfälle wie "Schutzbefohlene" mal nicht beachtet).

Aber Eltern haben bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Umgangsrecht. Beides hat zwar nichts direkt mit Sex zu tun, wird aber von gewissen Leuten in diesem Zusammenhang aber sehr gerne sehr falsch verstanden! ^^

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht der Eltern, den generellen Aufenthaltsort des Kindex zu bestimmen, nicht aber den konkreten! Sprich: Wenn die Eltern von München nach Berlin ziehen, muss das Kind mit. Die Eltern dürfen aber nicht bestimmen, wo ihr Kind zu gehen oder zu stehen hat. Es beschreibt nur den Lebensmittelpunkt. Wenn eine Jugendliche sich dann also in den Zug setzt, um übers Wochendende beim Freund in München zu pennen, dann ist das okay.

Das Umgangsrecht erlaubt den Eltern, zu bestimmen,, mit wem sich ihr Kind treffen darf, und mit wem nicht. Allerdings darf dieses Recht ausdrücklich nicht willkürlich ausgeübt werden! Aber der Umgang kann verboten werden, wenn er schädlich für das Kindeswohl ist. Das wäre z.B. der Fall wenn der Umgang zu "Alkohol/Drogen oder zu [religiösem] Sektierertum" verleiten würde. Legaler wie legitimef Sex ist hingegen nicht schädlich - egal was Eltern (oder Papst) so denken. Entsprechend können die Eltern damit auch nicht indirekt eine unerwünschte Beziehung verhindern ( http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html ). "Natur und Gesetz fordern eine Loslösung von den Eltern." (Zitate aus der Urteilsbegründung)

Ausland:

Das Alter der sexuellen Selbstbestimmung, "Schutzalter" genannt, variert von Land zu Land ( https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter ).

In Österreich liegt es ebenfalls bei 14, in der Schweiz bei 16. Beide Länder haben aber mehrjährige Übergangsfristen, sodass dort bei geringem Altersabstand auch der Sex von Sexuslmündigen mit Sexualunmündigen legal ist (16 & 13 ist in D strafbar, in A & CH hingegen legal).

In UK ist hingegen generell der Sex vor 13 verboten (Sex mit U13 gilt dort als "Vergewaltigung"), wobei das Schutzalter bei 16 liegt. D.h., anders als in D/A/CH kann dort eine 12-Jährige auch nicht faktisch dem Sex mit ihrem gleichaltrigen Freund zustimmen! Allerdings werden entsprechende Verfahren üblicherweise informell eingestellt (so wie es in D auch beim "14 & 13"-Sex der Fall ist).

Und in den USA ist die Lage total verworren (Schutzalter 16-18), da jeder Bundesstaat diesbezüglich eigene Gesetze hat. Und Kalifornien, und damit auch Hollywood, hat mit die schärfsten. Deswegen glauben wohl auch hierzulande viele, dass Ü18 nicht mit U18 Sex haben dürfen. Das vermitteln nämlich die Hollywood-Movies bzw. TV-Serien andauernd ... ^^

... wobei: in den allermeisten US-Staaten gibt es mittlerweile (unterschiedliche) sogenannte "Romeo & Juliet"-Laws. Die waren bei ihrer verbotenen (besser: von den Eltern unerwünschten) Liebe ja ca. 16 bzw, 14.

Demzufolge ist es erlaubt, wenn ein Paar bereits vor dem  Schutzslter zusammen war, und dann einer das Alter überschreitet. Oder es bleibt strafbar, aber ein Richter kann zumindest von Bestrafung absehen (aber den Älteren trotzdem in die berüchtigten Sex-Offender-Listen eintragen lassen).

In Deutschland hingegen bleibt der Sex legal, auch wenn einer der beiden 14 wird. Es mangelt dann an der für eine Strafbarkeit notwendigen Erheblichkeit s. § 184h StGB).

Und wo wir schon dabei sind: Niemand muss sich in Deutschland vor dem Sex einen Ausweis zeigen lassen! Beziehung basiert auf Vertrauen, und Misstrauen steht dem entgegen - auch juristisch.

Wenn man also z.B. auf einer Party ein körperlich entwickeltes Mädchen kennenlernt, die nun wirklich nicht wie ein präpubertäres Kind aussieht, und man hält sie fälschlicherweise für 14+ (oder besser: 16+), dann kann man nicht bestraft werden, wenn sich hinterher herausstellt, dass sie jünger als 14 war. Es lag dann gemäß § 16 StGB ein "Tatbestandsirrtum" vor, der hier nur bei Fahrlässigkeit strafbar wäre (eben wenn sie wie ein präpubertäres Kind aussah, und dem Täter das dann egal war).

Gibt es in Deutschland irgendwelche gesetzlichen Altersbegrenzungen, bei denen man für etwas noch älter als 18+ (z.B. 21) sein muss?

Was Sexualität angeht? Ja.

Sex ab 21:

Bis 18 ist man "minderjährig" (bis 14 "Kind", danach "Jugendliche(r)"), ab 18 "volljährig" und "heranwachsend" und erst ab 21 ist man "erwachsen" (Heranwachsende werden prinzipiell ebenfalls nach Erwachsenenstrafrecht behandelt, ggf. aber auch nur nach Jugendstrafrecht).

So ist Zuhälterei zwar ab 18 keine Straftat mehr (mittlerweile ist Prostitution ja ab 18 ein legaler Beruf), der sexuelle Menschenhandel allerdings erst ab 21.

Darüberhinaus gibt es natürlich zahllose Altersstufen: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Altersstufen_im_deutschen_Recht

Sex: Wer darf mit wem in welchem Alter? - (Sex, Recht, Menschen) Pränatale Masturbation - (Sex, Recht, Menschen)

Hallo,

Zunächst mal sind sexuelle Handlungen in jedem Alter erlaubt. Das Strafgesetzbuch regelt nicht, ab wann man sexuelle Handlungen ausführen darf, sondern nur, wer mit wem sexuelle Handlungen ausführen darf.

Laut § 176 StGB sind sexuelle Handlungen mit Kindern (= Personen, die unter 14 Jahre alt sind) verboten.

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Das gilt aber nur für Jugendliche und Erwachsene, also für Personen, die über 14 Jahre alt sind, denn nur diese können Täter des § 176 StGB sein.

Das kannst du hier nachlesen: https://books.google.de/books?id=cT_01KqS_A4C&pg=PA177&dq=Laubenthal+T%C3%A4ter+des+%C2%A7+176+StGB+k%C3%B6nnen+Jugendliche+und+Erwachsene+sein,+unabh%C3%A4ngig+von+ihrem+Geschlecht.&hl=de&sa=X&ei=GjItVdv6DIbcarnfgeAC&redir_esc=y#v=onepage&q=Laubenthal%20T%C3%A4ter%20des%20%C2%A7%20176%20StGB%20k%C3%B6nnen%20Jugendliche%20und%20Erwachsene%20sein%2C%20unabh%C3%A4ngig%20von%20ihrem%20Geschlecht.&f=false

Jemand macht sich strafbar, wenn er die Zwangslage einer unter 18-jährigen Person ausnutzt (§ 182 StGB).

Eine über 18-jährige Person macht sich zudem strafbar, wenn sie eine unter 18-jährige Person entgeltlich belohnt (§ 182 StGB).

Eine über 21-jährige Person macht sich strafbar, wenn sie die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung einer unter 16-jährigen Person ausnutzt (§ 182 StGB). Wird jemand deswegen angeklagt, muss ein vom Gericht gestellter Gutachter nachweisen, dass das vermeintliche Opfer diese Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besitzt oder eben nicht besitzt.

https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Edit:

Dürfte zum Beispiel ein 19 Jähriger mit einer 17 Jährigen verkehren? Es erschiene mir äußert unlogisch und gesetzlich blöd geregelt, wenn nicht. Doch wie steht es mit 14 und 17, 15 und 19, 14 und 19?

Von 14 bis 18+?

Alles erlaubt, wenn Obiges beachtet wird.

Liebe Grüße

BrightSunrise  14.05.2017, 19:46

Ich würde mich wirklich freuen wenn derjenige, der meine Antwort negativ bewertet hat, dies auch erläutern würde 

In DE ist nicht geregelt, ab wann man Sex haben darf oder Pornos schauen kann. Die Altersbeschränkungen beziehen sich auf dem Verkauf, Verbreitung usw. 
Im Grunde sollte trotzdem geschaut werden, dass ein 14 Jähriger nicht auf irgendwelchen Bondage Seiten rumgammelt. Es geht hier um den Schutz der jugendlichen Psyche. 

Menuett  14.05.2017, 21:18

Pornos dürfen unter 18jährigen nicht zugänglich gemacht werden.

Ifosil  14.05.2017, 21:32
@Menuett

So schauts aus, was anderes habe ich auch nicht behauptet. Das Wort "Vertrieb" denkt das ab. 

Libertinaer  15.05.2017, 08:35
@Menuett

Pornos dürfen unter 18jährigen nicht zugänglich gemacht werden.

Das ist falsch.

Richtig: Pornos dürfen Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden, außer durch die Sorgeberechtigten (aka Eltern).

Richtig ist ebenfalls: Ihnen ist der Pornokonsum nicht verboten.

Alte Juristenweisheit: "Ein Blick ins Gesetz, erspart Geschwätz!" ;-)

BrightSunrise  15.05.2017, 21:37
@Menuett

Ich schau mal rein...

"Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt."

cas65  20.01.2019, 13:36
@Menuett

Bleibt aber die Frage: Wann ist ein Porno ein Porno...

Dürfte zum Beispiel ein 19 Jähriger mit einer 17 Jährigen verkehren? 

Ja, solange kein Geld im Spiel ist oder eine Zwangslage ausgenutzt wird.

Hier dazu nochmal eine recht gute Broschüre:

https://www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/pdfschw/pdfsw1011/brosch_re_erlaubt_verboten_2010.pdf

Noch dazu: Gibt es in Deutschland irgendwelche gesetzlichen Altersbegrenzungen, bei denen man für etwas noch älter als 18+ (z.B. 21) sein muss?

Ja, wenn man den Führerschein der Klasse C oder D macht, ohne in einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetreib zu sein.

Libertinaer  15.05.2017, 15:09

Hier dazu nochmal eine recht gute Broschüre:

Ja, ich finde die Broschüre auch gut! :-)

Sie ist aber nicht fehlerfrei:

  1. Sexuelle Handlungen von Kindern mit Kindern sind natürlich legal.
  2. Eltern dürfen ihren Kindern Pornos zur Verfügung stellen (nicht, dass das im Intetnetzeitalter noch praktische Bedeutung hätte ^^).

Letzteres ist eigentlich ein sehr offensichtlicher Fehler, ersteres zu erkennen bedarf hingegen umfangreicheren Fachwissens.

Ich habe das auch vor vielen Jahren gegenüber dem Leiter des Nürnberger Jugendamtes angemerkt. Auch wenn seiner Aussage zufolge bei der Broschüre seinerzeit ohnehin eine Überarbeitung anstand, weiß ich nicht, wie die neue Fassung aussieht (müsste mittlerweile sogar mehrfach überarbeitet worden sein).

Das verlinkte Exemplar ist jedenfalls nicht das aktuelle Exemplar des Nürnberger Jugendamtes, sondern eine uralte Fassung von 2008 ...

... was man im Hinterkopf behalten sollte.

Sofern da niemand gezwungen wird oder auf irgendeine andere Art unter Druck gesetzt wird, darf man ab 14 Sex mit Personen jeden Alters haben.

Also auch 14jährige mit 90jährigem.

Unter 14jährige mit unter 14jährigem kann auch nicht verfolgt werden.

verreisterNutzer  14.05.2017, 22:00

Schon wieder eine ganz abschweifende Antwort.

Libertinaer  15.05.2017, 15:55

Schon wieder eine ganz abschweifende Antwort.

Tja, Recht ist auch kompliziert. Das liegt in der Natur der Sache.

Wenn Du es kurz und knackig haben möchtest, dann lies die ersten Sätze meiner Antwort, und den Rest lass einfach weg.

Genau deswegen habe ich sie in einen kurzen (wichtigen) und einen langen (informativen) Teil aufgeteilt :)