Sex zwischen 13/14 jährigen bzw 17/18 jährigen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also das stimmt teilweise nicht und wäre auch unlogisch.

In Deutschland und Österreich ist einer 14jährigen (vergleiche § 176StGB) der Sexualkontakt mit einer beliebig alten männlichen Person ohne Strafe gestattet.  Diese Person muss jedoch die "Reife" für ihr Handeln haben. Die man dann bei einer 16 jährigen vorraussetzt. Sie darf dabei allerdings nicht mit Alkohol oder Drogen (§ 179 StGB)gefügig gemacht, oder eine Zwangslage (§ 182 StGB) ausgenützt werden. Sexuelle Handlungen dürfen nicht durch eine dritte Person gefördert und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung (gleichgeschlechtliche Handlungen) ausgenutzt werden (§180 StGB). Wenn eine Person jedoch schlechten Einfluss ausübt oder ausüben könnte (vorbestraft, drogenabhängig usw), kann der Kontakt von den Eltern untersagt werden.

"Dein" ein 13 jähriges Mädchen und ihr 14 jähriger Freund könnten natürlich keinen Sexualkontakt haben.  Ab 16 ist praktisch fast alles erlaubt und es ist auch das Alter in dem's meistens losgeht.

Philip86 
Fragesteller
 14.04.2011, 18:08

ok, soweit hab ich nich gedacht...meine hilfreichte AW

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Libertinaer  08.05.2015, 16:14

In Deutschland und Österreich ist einer 14jährigen (vergleiche § 176StGB) der Sexualkontakt mit einer beliebig alten männlichen Person ohne Strafe gestattet.

... sofern diese männliche Person auch mindestens 14 (Deutschland) bzw. 12 (Österreich) ist

Diese Person muss jedoch die "Reife" für ihr Handeln haben.

Nein, sie muss 14 sein. "Reife" ist nicht erforderlich. Dämlicher Begriff - aber Du hast ihn ja sicherlich nicht ohne Grund in Anführungszeichen gesetzt ...

Die man dann bei einer 16 jährigen vorraussetzt.

Die setzt man schon ab 14 voraus. Es kann aber sein, dass es ausnahmsweise doch nicht der Fall ist. Dann müsste das ein Gutachter entsprechend begründen. Aber ab 16 geth dann in der Tat auch das nicht mehr.

Sexuelle Handlungen dürfen nicht durch eine dritte Person gefördert

Es sei denn, es handelt sich um die Eltern.

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung (gleichgeschlechtliche Handlungen) ausgenutzt werden (§180 StGB).

Also jetzt geht es vollkommen durcheinander - bzw. Du würfelst zwei grundverschiedene Paragraphen zusammen (das ist nicht nur falsch, sondern auch unsinnig).

Das mit dem Fördern ist § 180, der Rest ist § 182.

Die "fehlende Fähigkeit" ist das, was Du oben nicht-juristisch "Reife" genannt hast (deswegen auch die Korrektur oben: neben dem Fehlen dieser Fähigkeit muss das Fehlen ja auch noch explizit ausgenutzt werden - bei Liebesbeziehungen wäre das z.B. nicht der Fall). Dieser eher theoretische Zustand gilt auch nicht nur für gleichgeschlechtliche Handlungen. Er ist aber entstanden "gegen" sexuelle Kontakte von männlichen Erwachsenen mit männlichen Jugendlichen.

PS: Wäre nur noch anzumerken, dass sexuelle Kontakte von Kindern mit anderen Kindern (z.B. 2 13-Jährige)) ebenfalls legal sind (jedenfalls sofern sie freiwillig erfolgen). Die Eltern dürfen das bis zur Sexualmündigkeit aber sowohl verbieten, wie auch fördern (s.o.).

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Ehm nein... nur das 13/14 jährige Paar kann probleme bekommen... aber wenn die mutter den älteren anzeigt, wird meist überprüft, ob das freiwillig war und so was... also eigentlich passiert wenig...

das zweite ist totaler schwachsinn

Philip86 
Fragesteller
 14.04.2011, 17:58

das mit den zungenkuss stimmt wirklich, steht im gesetzbuch, korrigier mich wenn ich falsch liegen

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Falsch. Maximal 17, nicht 18. Im Falle einer Anzeige wäre das ein Kapitalverbrechen, das durchaus auch mit Freiheitsstrafen (wenn auch evtl. auf Bewährung) bestraft werden kann, auch wenn mir der passende Paragraph gerade nicht einfällt. Ein Kavaliersdelikt ist es aber auf keinen Fall. 

Philip86 
Fragesteller
 14.04.2011, 17:56

oh ja stimmt, bis max 17 sry

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Aronphoenix  14.04.2011, 19:14

Der passende § kann dir auch gar nichtr eifnallen weil es ihn nicht gibt.

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HugoGuth  15.04.2011, 13:54

Ein Kapitalverbrechen ist Mord!

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Wegen Zungenkuss kann man doch nicht angezeigt werden wenn man erst 13 ist. Ich hab gedacht, wenn man so 10 oder so ist, dass man dann den Partner anzeigen kann. Wenn er z.B 14 ist und sie 13, dann haben sie wohl oder übel Pech gehabt. Entweder sie warten noch ein Jahr, oder sie machen es ohne zu dürfen. Bei dem anderen Beispiel genauso.

 

Lg:)

Philip86 
Fragesteller
 14.04.2011, 17:57

zungenkuss gilt tatsächlich schon als so eine "technik" die zwischen den altersgruppen verboten ist

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Dann bekäme der 14-Jährige Freund Ärger, die Mutter selbst müsste sich allerdings ebenfalls ein paar Fragen gefallen lassen, denn eine 13-Jährige ist vor dem Gesetz ein Kind und die Mutter hat die Aufsichtspflicht.

Wäre der Junge erst 13 Jahre alt, wäre er strafrechtlich nicht zu verfolgen.

Das 17-Jährige Mädchen kann mit ihrem Freund im übrigen tun und lassen, was es will.

Ärger gibt es nur dann, wenn der Typ entweder über 21 ist und die Lage des Mädchens ausgenutzt hat (z.B. wenn ein Richter sie für so blöd hält, dass sie nicht in der Lage war, zu begreifen, auf was sie sich da einlässt, also die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung einfach noch nicht da ist), wenn es sich bei dem Typen um eine Aufsichtsperson o.Ä. handelt, oder wenn Gewalt im Spiel ist.