Seltsamer Traum hat mich auf seltsame Vermutung gebracht: Funktioniert so etwas anhand dieses Beispieles?

4 Antworten

Person B würde sich strafbar machen

Er müsste vorher unterschreiben u steht unter absoluter Schweigepflicht

Außerdem käme er als Praktikant nicht an solche sensiblen Akten ran

Nun gut fangen wir einmal bei der Plausibilität an. Person B hätte als Praktikant niemals einen Zugriff auf die Krankenakten der Patienten dieser Ordination. Falls Person B tatsächlich die Krankenakten in die Hände bekommt, könnte Person A bereits die Ordination als ganzes Anzeigen. Natürlich hätte B bereits bei der Besichtigung der Akten von A ein Strafverfahren sitzen, da er ohne Erlaubnis und Grund Intime Daten einer anderen Person stiehlt. Egal ob für den Eigengebrauch oder nicht. Sollte B alles noch ins Internet stellen würde zumal die Ordination und der behandelnde Arzt im schlimmsten Falle vom Dienst Suspendiert werden und ihm würde die Berechtigung entzogen werden. Zudem würde auch B mehr als wie nur stark in Schwierigkeiten stecken, da er auch als Praktikant vermutlich ein Dokument unterzeichnen muss, indem er die Schweigepflicht schwört. Welche genauen rechtlichen Konsequenzen das ganze mit sich bringen würde könnte man im § 203 StGB nachlesen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schulausbildung zum Wirtschaftsingenieur Betriebsinformatik

StudyG  28.05.2020, 13:43

Ergänzend hierzu käme auch ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Veröffentlichung aus § 823 Abs. 1 BGB iVm Art. 1 Abs. 1 iVm 2 Abs. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht) in Betracht, also das Löschen der hochgeladenen Daten aus dem Internet (soweit möglich) und ein Schmerzensgeld für die Unanehmlichkeiten des A.

Ggf. kann auch § 826 (sittenwidrige Schädigung) in Betracht kommen, wenn A dadurch Schäden erleidet und der B entsprechenden Vorsatz auf den Schaden hat (mindestens diesen In Kauf genommen hatte).

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Könnte man die Person A auch als einen Homo Technicus bezeichnen?