Seltsamer Traum hat mich auf seltsame Vermutung gebracht: Funktioniert so etwas anhand dieses Beispieles?
Person A ist 23 Jahre alt und geht aufgrund diverser Diagnosen zum Facharzt. Dort wird ein EEG, Blutwerte, psychische Tests, etc. gemacht. Es gibt mehrere mysteriöse Diagnosen, aber Person A verrät es niemandem.
Nun kommt Person B mit ins Boot. Das könnte die Schwester, Bruder, Eltern oder sonstige im Umfeld stehende Personen sein. Sie wollen herauskriegen welche Diagnosen Person A hat. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht unmöglich.
Der Plan, sich als Praktikant auszugeben um an Unterlagen zu kommen:
Nun würde sich Person B als Praktikant bei den Fachärzten von Person A ausgeben. Somit käme Person B eben an diese medizinischen Unterlagen und an die Krankenakte von Person A.
Mal angenommen das funktioniert echt und Person B schleicht sich getarnt als Praktikant bei Fachärzten/Kliniken ein. Nun kommt Person B an die Krankenakte von Person A, fertigt Kopien an und nimmt diese dann für den Eigengebrauch mit. Hätte Person B allein bei dieser Aktion irgendwelche Konsequenzen zu erwarten?
Was wäre wenn Person B noch einen Schritt weiter geht, und diese Krankenakte im Internet veröffentlich, es anderen Verwandten erzählt und eben diese Krankenakte durch die halbe Weltgeschichte herumreicht? (Wie) Sollte Person A dagegen vorgehen?
4 Antworten
Person B würde sich strafbar machen
Er müsste vorher unterschreiben u steht unter absoluter Schweigepflicht
Außerdem käme er als Praktikant nicht an solche sensiblen Akten ran
Nun gut fangen wir einmal bei der Plausibilität an. Person B hätte als Praktikant niemals einen Zugriff auf die Krankenakten der Patienten dieser Ordination. Falls Person B tatsächlich die Krankenakten in die Hände bekommt, könnte Person A bereits die Ordination als ganzes Anzeigen. Natürlich hätte B bereits bei der Besichtigung der Akten von A ein Strafverfahren sitzen, da er ohne Erlaubnis und Grund Intime Daten einer anderen Person stiehlt. Egal ob für den Eigengebrauch oder nicht. Sollte B alles noch ins Internet stellen würde zumal die Ordination und der behandelnde Arzt im schlimmsten Falle vom Dienst Suspendiert werden und ihm würde die Berechtigung entzogen werden. Zudem würde auch B mehr als wie nur stark in Schwierigkeiten stecken, da er auch als Praktikant vermutlich ein Dokument unterzeichnen muss, indem er die Schweigepflicht schwört. Welche genauen rechtlichen Konsequenzen das ganze mit sich bringen würde könnte man im § 203 StGB nachlesen.
Ergänzend hierzu käme auch ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Veröffentlichung aus § 823 Abs. 1 BGB iVm Art. 1 Abs. 1 iVm 2 Abs. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht) in Betracht, also das Löschen der hochgeladenen Daten aus dem Internet (soweit möglich) und ein Schmerzensgeld für die Unanehmlichkeiten des A.
Ggf. kann auch § 826 (sittenwidrige Schädigung) in Betracht kommen, wenn A dadurch Schäden erleidet und der B entsprechenden Vorsatz auf den Schaden hat (mindestens diesen In Kauf genommen hatte).
Könnte man die Person A auch als einen Homo Technicus bezeichnen?
§ 203 StGB