schwanger, Mietvertrag 2 Jahre, habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

2 Antworten

Nein, da gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Deine Schwangerschaft ist - so böse das klingt - nicht Problem des Vermieters. Davon abgesehen kann man ein Jahr mit Neugeborenen auch problemlos in einer kleineren Wohnung strecken.

Sonderkündigungsrecht nein.

Aber unter Umständen könntet ihr die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen.

Dann müßte die Wohnung aber schon extrem klein sein.

Wie groß/klein ist denn die Wohnung?