Schulpflicht oder nicht?
Hi, ich lebe in Schlieswiegholzstein und bin 16 und habe ungefähr vor 1-2 Monate meinen ersten Schulabschluss geschafft. Jetzt hatte ich aber vor einen Beruf für 2 Jahre auszuüben bis ich 18 bin, um Erfahrung für meinen Traumberuf zu sammeln, jedoch behauptet meine Mutter das es nicht geht und ich sei ja noch schulpflichtig, obwohl ich schon die 9 Jahre erledigt habe. Stimmt das?
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9 Jahre Vollzeitschulpflicht (§ 20 Abs. 2 SchulG), danach wenigstens 1 Jahr berufsbildende Schule oder Vergleichbares (§ 23 SchulG).
Also musst Du zu einer berufsbildenden Schule.
Die kannst Du aber so wählen, daß Du schon Kenntnisse für Deinen Traumberuf sammelst oder schon an der passenden Stelle Praktika machst.