Schulpflicht oder nicht?

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9 Jahre Vollzeitschulpflicht (§ 20 Abs. 2 SchulG), danach wenigstens 1 Jahr berufsbildende Schule oder Vergleichbares (§ 23 SchulG).

Also musst Du zu einer berufsbildenden Schule.

Die kannst Du aber so wählen, daß Du schon Kenntnisse für Deinen Traumberuf sammelst oder schon an der passenden Stelle Praktika machst.