schulklos geschlossen, ist das erlaubt ?
hallo meine Schule hat am heutigen tag alles Klos geschlossen, bis auf die in der Aula da sind ca. 8 Toiletten drinne kein Toilettenpapier und keine Seife und nur 2 Toilettenkabienen davon sind verschließbar. wie es bei den Jungs aussieht weiss ich leider nicht . Wir sind ca 500 Schüler. Toilettenpapier haben wir seid ca einem Jahr schon nichtmehr in den Toiletten der Aula. Die Stationstoiletten waren weitgehends mit Toiletenpapier ausgestattet nun aber wurden die Geschlossen. ist das überhaut erlaubt bei dieser Schüleranzahl ?
3 Antworten
Bedankt euch bei denen, die die Toiletten verunstaltet haben. Es ist sicher nur eine vorübergehende Maßnahme der Schule, die sich wohl anders nicht mehr zu helfen weiß. Auch für das Reinigungspersonal ist es kein Vergnügen, verdreckte Toiletten zu putzen.
Für den Moment müsst ihr halt mit den Toiletten in der Aula auskommen. Die werden dann sicher auch mit Klopapier bestückt. Darauf könnt ihr natürlich drängen.
Unbedingt die Eltern drauf ansprechen!!! Ich weiß nicht genau, ob die das dürfen oder nicht, aber sinnvoll ist das nicht.
Was das bringen soll? Man will euch ein bisschen erziehen. :-)
Natürlich trifft so eine Maßnahme auch immer viele Unschuldige.
Einfach mal einen Elternabend zusammenrufen (evtl auch privat) und dann mal darüber sprechen, dass es so nicht gehen kann und mit den Eltern zur Schulleitung
Ja kannst du ja auch, es wird zwar unangenehm, aber es kann ganz ohne Klos auch nicht weiter gehen
Sind die Toilietten Komplet geschlossen oder dürft ihr da mit Lehrerschlüssel/ Erlaubnis noch rein?
nein, die wurden komplett zugeschlossen und dürfen nicht betreten werden.
Rechtslage wenn ihr auf keine Toiliette gehen dürfte:
"Zum einen liegt ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz vor und können folgende Straftatbestände verwirklicht werden:
Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)
Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)
Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)
Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)
Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können."
https://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html
Und das passt wohl eher zu eurem Fall:
http://www.sichere-schule.de/eingangsbereich/raeume/schultoiletten
Wie weit das rechtlich bindend ist weis ich nicht.
mit meiner Mutter habe ich das schon besprochen leider können wir bei dieser Leitung nicht viel aussrichten. Wir hatten auch schon einen Mülleimer verbot im Neubau um den umgang mit Müll zu Lernen. Was das alles bringen soll versteht keiner so wirklich