Schule zahlt Geld für verpassten Ausflug nicht zurück - was tun?
Die Lehrerin meines Sohnes kam Anfang des Halbjahres auf die sensationelle Idee, mit der Klasse einen Ausflug in einen Freizeitpark zu machen. Ich war grundsätzlich dagegen weil dies nun in keinster Weise mit Schule und Lernen zu tun hat - außerdem sollten wir auch schön das ganze bezahlen (40 Euro für Eintritt und Bus). Ich hab versucht es meinem Sohn auszureden (ich hätte ihm auch eine Entschuldigung geschrieben und wäre mit ihm stattdessen ins Kino gegangen) , aber er wollte da unbedingt hin und ich habe notgedrungen bezahlt. Der Ausflug war für Mittwoch nach Pfingsten angesetzt (letzte Woche). Mein Sohn bekam letzten Montag Magen Darm und "leider" fiel der Ausflug damit flach.
Jetzt das Problem: ich bekam nur 24 Euro erstattet, die Lehrerin sagte dass ich das Geld für den Bus nicht erstattet bekomme da dieser im Voraus bezahlt worden ist.
Die Frechheit: die mitfahrenden Lehrer haben einfach ihre Gebühren auf die Schüler umgekehrt und sind für lau mitgefahren.
Ich sehe das alles nicht ein. Wie komme ich an mein Geld? Ich sehe doch nicht ein, teure Spaßveranstaltungen zu bezahlen, an denen mein Sohn wegen Krankheit nicht teilnehmen konnte!
10 Antworten
So ist das aber nunmal bei solchen Veranstaltungen, der Bus will ja nunmal bezaht werden.
Wenn nicht dein Sohn, sondern ein anderer Schüler krank geworden wäre, hättest du ja auch nicht plötzlich mehr Kosten übernehmen wollen.
Dass die Lehrer kostenlos mitfahren, finde ich ebenfalls verständlich - für sie ist das schließlich ein Arbeitstag, nichts anderes.
Auf eine Horde Halbwüchsiger im Freizeitpark aufzupassen und dabei den ganzen Tag unterwegs zu sein, ist definitiv Arbeit.
Du musst ja echt eine völlig verblendete Vorstellung von Lehrern haben.
Solltest vielleicht selbst Lehrerin werden, um es zu verstehen.
Heute ist ein Tag der Freude, denn ich darf wieder eine Beschwerde von Chantal lesen und vor allem die witzigen Antworten darauf.
Chantal ist eine tolle Mutter, die ihrem Kind, das nicht auf Klassenfahrt mitdarf, eine Entschuldigung schreibt und mit Kinobesuch die Schule schwänzen lässt. Wer nicht mitfährt und ins Kino gehen kann, kann auch zum Ersatzunterricht in die Parallelklasse gehen.
Und nun zum "lau" Mitfahren der Lehrer. Die haben natürlich die Kosten nicht auf die Schüler "umgekehrt", sondern "umgelegt".
Die haben während der Klassenfahrt die Arbeit der Aufsicht, die ja von Chantal ganz niedrig angesetzt wird. Da ist es ganz klar, dass diese Arbeit während der Klassenfahrt von den Eltern bezahlt wird. Natürlich wird von der Schule keine Reiserücktrittskostenversicherung angeboten. Wer aber hier regelmäßig Beschwerdebriefe über Halbtagslehrer loslassen kann, der kann auch im Internet eine Versicherung für diese Klassenfahrt abschließen. Dann ein Attest vom Arzt, und schon gibt es Geld zurück.
Klassen-Busfahrten in Freizeitparks, wo mal "nichts" gelernt wird, sondern man gemeinsam Spaß hat, sind überall die Regel und werden von Eltern gerne finanziert.
Ja,Posting von uns Schantalle sind immer Herzerfrischend ........dämlich 😁😆
Bitte wie?
Eine Schulaktivität, die Pflichtveranstaltung ist (das hatte man dir doch schon bei dem Thema zum Wandertag gesagt) ist bindend. Da kann man nicht wegbleiben weil man keine Lust hat oder als Eltern keinen Sinn darin sieht.
Wer nicht teilnehem darf oder will wird für diesen einen Tag auf eine andere Klasse aufgeteilt und nötigenfalls vorab mit Lernstoff für seine eigene Klassenstufe versorgt (so das effektiv gelernt werden kann).
Soviel zu : Ich habs verboten weil ich darin keinen Sinn sehe...
Sinn eines solchen Ausfluges ist: Pflege der Sozialkontakte zwischen den Schülern, neue Kontakte untereinander knüpfen außerhalb des üblichen Schulgebäudes. Und nebenbei nehmen es die Schüler als Belohnung wahr, dafür das sie sich ein Jahr lang gut angestrengt haben in der Schule.
Rückwirkend kriegt man kein Attest, oh und vorab schon mal: Du kannst keinen Arzt dafür belangen (anschwärzen oder verklagen) wenn dir das rückdatierte Attest verwehrt wird.
Oh und falls auch nur 50 Prozent dessen stimmt was du hier bisher über das Verhalten deines Nachwuches und dein Verhalten geschrieben hast:
Freu dich auf die Erwachsenenzeit deines Nachwuchses. Denn dein Nachwuchs übernimmt dein Verhalten unbewusst - und wird damit überall im Laufe des Lebens anecken. Beim eigenen Partner, beim Studium/ Praktikum/ bei der Ausbildung,bei Vorgesetzten, bei Kollegen, bei Verkäufern, bei Vermietern, Ärzten und Richtern.
Und auch dir gegenüber wird dieses Verhalten angewendet irgendwann... Das ist zumindest sehr sehr wahrscheinlich.
Zwar ein fieser Gedanke.... aber dies kann man noch weiterspinnen.
Er wird während des vielleicht stattfindenden Studiums oder einer normalen Ausbildung versuchen Mutti vorzuschicken wenn er keinen Sinn darin sieht ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Oder Mutti wird dem Ausbilder/ Prof mit Klage und Verleumdung drohen wenn Söhnke eine Prüfung nicht besteht oder nicht "genügend" Punkte erhält. Mit 30 steht der Junge auf der elterlichen Türschwelle weil der gemeine Vermieter per Hausordnung eine Beteiligung am Flurputzdienst verlangt. Zwischendrin wird die angeschleppte Freundin des Filius auf Herzen und Nieren geprüft und für dieses oder jenes Verhalten auch "belangt".
Aber mal angenommen der Junge wird sich anders entwickeln ... im Laufe des Heranwachsens merken "nee, so wie Mama will ich nicht werden" (durchaus möglich, so geht es ja immer mal wieder Männern und Frauen die im Erwachsenenalter rückwirkend da Verhalten der eigenen Eltern missbilligen): Bei ausbleibendem Kontakt oder der Weigerung das die Enkelkinder bei Omma übernachten dürfen ... Wird sie dann versuchen den Umgang einzuklagen?
Stimmt, durch die krankheitsbedingte Absage einer Person hätte der Bus abbestellt werden müssen, oder zumindest mit 1 Reifen weniger fahren.
Hattest Du denn eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen? Oder habt Ihr gar eine für die ganze Familie und ein komplettes Jahr? Denn genau diese übernehmen Kosten bei Krankheit.
Den Abschnitt zu den Lehrern kommentiere ich besser nicht - denn das tut auch nichts zur Sache bei bzw zur Fragestellung.
Eine Reiseversicherung wurde dafür nicht angeboten und die Familie braucht keine weil wir nicht in den Urlaub fahren
Nein, die Schule wird auch keine Versicherung anbieten oder selbst vertreiben.
Jedes Hotel/jede Pension/jeder Campingplatz/jeder private Ferienwohnungsvermieter auf der Welt wird dankbar sein,dich nicht beherbergen zu müssen
Du siehst es nicht ein, weil Du es nicht verstehst, fürchte ich.
Eine solche Handhabung ist ganz normal bei Ausflügen, die eine Busfahrt beinhalten.
Die Kosten für die Busfahrt wird nach Mitfahrerzahl berechnet. Je mehr mitfahren, desto günstiger ist es für den einzelnen. Ist ja logisch.
Sagt eine Person nun (aus welchen Gründen auch immer) die Mitfahrt ab, so müssten alle anderen Schüler/Lehrer mehr bezahlen.
Um dem vorzubeugen, wird eine Vorauszahlung gehandhabt. Man bezahlt für die Busfahrt, ob man mitfährt oder nicht (das kannst Du Dir ähnlich wie mit einem Zugticket oder einer Kinokarte vorstellen).
Du wirst auch einen Zettel unterschrieben haben, mit welchem Du die Mitfahrt Deines Kindes erlaubst. Damit hast Du auch der Zahlungsmethode zugestimmt.
Sich im Nachhinein darüber aufzuregen bedeutet letztendlich nur, dass Du Dich vorher bloß nicht darüber informiert hast.
Der unterschriebene Zettel gleicht einem Vertrag (genau genommen ist hier ein Vertrag zustandegekommen), dem Du nicht einfach negieren kannst, nur weil Dir im Nachhinein die Konditionen nicht mehr gefallen.
Wie gesagt, vergleiche es mit einer Kinokarte oder einem Konzertticket. Dabei gilt auch: Gezahlt ist gezahlt, Du hast die Berechtigung das Konzert/den Film zu besuchen, ob Du es tust oder nicht, ist Deine Sache.
Klar eine Krankheit ist ein blöder Grund, aber es ändert nichts.
Achterbahn fahren ist ein super Arbeitstag