Schule? Abholen?

4 Antworten

Natürlich darf sie das, weil sie es sogar muss und auch tun wird.


Chriszu320 
Fragesteller
 15.06.2023, 02:13

Was meinst du? das ich gehen darf?

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TrueColorGb  15.06.2023, 02:15
@Chriszu320

Natürlich! Wenn es dir gesundheitlich nicht gut geht, obliegst du der Fürsorgepflicht deines Lehrers, der sich dann um dich kümmern muss. Das kann allerdings auch dadurch geschehen, dass er deine Eltern anruft, dich abzuholen, oder direkt den Notarzt informiert. Wichtig ist doch, dass du gesund bist.

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ichhabnefrag43  15.06.2023, 02:15

Das stimmt nicht. Wie willst du beispielsweise die Unterleibschmerzen einer Schülerin beurteilen?

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TrueColorGb  15.06.2023, 02:17
@ichhabnefrag43

Guter Punkt. Im Zweifel wird kein Lehrer eine andere Möglichkeit haben als der Aussage der Schülerin zu vertrauen. Auf der anderen Seite steht die Gefahr, sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar zu machen.

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Caila  15.06.2023, 02:18
@ichhabnefrag43

Gar nicht. Das selbe mit Magenschmerzen , Kopfschmerzen usw.
Da muss der Lehrer schon glauben das es so schlimm ist das der Schüler/die Schülerin nicht weiter am Unterricht teilnehmen kann.

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ichhabnefrag43  15.06.2023, 02:20
@Caila

Bei Magenschmerzen und Kopfschmerzen kann man es noch erkennen. Bei Unterleibschmerzen eher nicht

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ichhabnefrag43  15.06.2023, 02:23
@Caila

Also ich kann von mir sprechen dass ich bei Magenschmerzen blass werde. Und bei Kopfschmerzen meinen Kopf kaum grade halten kann.

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Caila  15.06.2023, 02:34
@ichhabnefrag43

Ja gut das mag auf dich zutreffen. Aber nicht Jeder wird bei Magenschmerzen blass oder kann den Kopf bei Kopfschmerzen nicht gerade halten.
Manche werden bei Unterleibsschmerzen blass, oder bekommen gar Übelkeit.

Du siehst es ist immer unterschiedlich, deshalb kann man nicht sagen "Du hast nichts" nur weil man Jemandem seine Magen- , Kopf- oder Unterleibsschmerzen nicht ansieht.

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ichhabnefrag43  15.06.2023, 07:01
@Caila

Ich hab auch nicht behauptet dass man es sieht🙂 Ganz im Gegenteil, ich habe auf die Antwort geantwortet mit „Das stimmt nicht. Wie willst du beispielsweise die Unterleibschmerzen einer Schülerin beurteilen?“ Damit war gemeint dass man die Schmerzen nicht bei jedem erkennt.

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Wenn es dir schlecht geht, lassen sie dich gehen, wenn du aber noch minderjährig bist, rufen sie vielleicht deine Eltern an, ob diese damit einverstanden sind, da die Schule ja Aufsichtspflicht hat

Also bei mir in der Schule war es bis jetzt so dass sie dich NICHT davon abhalten konnten. Was auch gut so war.

Jetzt hat es sich geändert: Man wird zum Direktor geschickt und er schaut dich an und stellt dir fragen um herauszufinden ob zu wirklich krank bist oder nicht.

Ich denke es variiert von Schule zu Schule.

Wie genau das Schulen das handhaben unterscheidet sich.

Entweder man muss dann im Sekretariat warten bis man abgeholt wird, oder weiter am Unterricht teilnehmen bis man abgeholt wird.

Aber in der Regel werden die Eltern dann angerufen und darum gebeten ihr Kind abzuholen.
Bei volljährigen Schülern entfällt der Punkt des Abholen, aber sie müssen das natürlich dennoch melden das sie sich zu unwohl fühlen weiter am Unterricht teilzunehmen.

Manche Schulen verlangen dann noch einen Krankenschein vom Arzt auch für den angebrochenen Tag.