Schulbescheinigung für die Sommerferien?

1 Antwort

Ja klar - du benötigst nur einen Nachweis für den weiteren Schulbesuch, damit du eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten ausüben kannst; diese ist dann als Ferienjob sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dementedshatter 
Fragesteller
 18.07.2022, 20:56

Also ganz normal morgen einfach mal dahin und nach einer fragen? Vielen Dank! :D

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