Schulausflug in die Moschee, ist die Teilnahme Pflicht?

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Liebe/r Flitzpiepje,
 

Deine Frage mag interessant sein, jedoch provozieren solche Fragen leider auch immer wieder religiös stark tendenziöse Äußerungen, die hier nicht erwünscht sind. Ich möchte Dich und auch die hier Antwortenden bitten, Rücksicht darauf zu nehmen. Die Beiträge werden sonst gelöscht.

 

Bitte schaut diesbezüglich doch noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.

 

Vielen Dank für Euer Verständnis.

 



Herzliche Grüsse

Bea vom gutefrage.net-Support

34 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

@Flitzpiepje, deine Ablehnung in allen Ehren, aber jetzt mal von Mama zu Mama: bitte versuche, in dieser "Besichtigung", denn nichts anderes wird es sein, ganz einfache "Information" zu sehen. Zeige deinen Kindern ein Stück Weltoffenheit, fördere ihre Aufgeschlossenheit, ihre Fragen, ihre Neugier .... glaub mir, ich bin gewiss kein Prediger, eher ein Agnostiker, aber lass diesen Ausflug zu!! Betrachte es als Appell, denn Unwissen war noch nie ratsam! Es liegt mir fern, dich zu bekehren, aber ich wünschte, du könntest dich sehenden Auges und Herzens darauf einlassen, ohne Hintergedanken. Es ist und bleibt eine schulische Veranstaltung und ich wage zu behaupten, dass dich bzw. die Kinder,  hier kein zweifelhafter Imam in die Fänge bekommt .... lass es frei und unvoreingenommen "sein". Ich würde derartige Unternehmen begrüßen ....


schalomisrael  19.05.2011, 13:50

Für diese Anerkennung bin ich dankbar. Zeigt sie mir vielleicht auch, dass du mich richtig verstanden hast. Auch um etwas ablehnen bzw. hinterfragen zu können gehört** Information und Aufklärung** .... das möchte ich auch meinen Kindern ermöglichen. Ich wüsste gern, wie du diese Besichtigung erlebt hast ...

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Das kannst du  halten wie du willst. Wenn du dich unwohl dabei fühlst, kannst du die Kinder bestimmt davon befreien lassen. Allerdings werden sie dann am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen müssen.

Hallo,

nehmen die Kinder an dem Ausflug nicht teil, dann dürfen sie in der Zeit an einem anderen Schulunterricht teilnehmen.

 

Aber weshalb sollten sie sich eine Mosche nicht ansehen dürfen?


Nunuhueper  15.05.2011, 13:24

Wenn sie dürfen, ja! Aber wenn sie nicht wollen, dann ist es Zwang, und weil sie müssen,  nein!

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Artikel 140 des Grundgesetzes besagt, daß "niemand zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen" gezwungen werden darf. Die Vorschriften zu einer bestimmten Kleiderordnung (Verschleierung) fallen da mMn eindeutig darunter.

Ein formloser Antrag auf Befreiung sollte reichen, u.U. wird die Schule Ersatzunterricht anbieten. Die Schulpflicht ist keine Begründung dafür, sich religiösen Praktiken unterordnen zu müssen. Sollte der Besuch allerdings ohne religiös begründeten Zwang durchgeführt werden- sprich, können die sich anziehen, was sie wollen- wird es schwieriger. Der Besuch religiöser Gebäude ist nicht per se ein Eingriff in die Religionsfreiheit und läßt sich, gerade wenn es sich um kulturelle Gebäude handelt, nicht mit Verweis auf den obigen Artikel unterbinden.

Entscheidend ist allerdings in allen Fällen die Religiösität Deiner Kinder, nicht Deine eigene. Mit 14 ist man in Deutschland religionsmündig und kann sich bspw. ohne Erlaubnis der Eltern vom Religionsunterricht abmelden (in den meisten Bundesländern). Ich würde das also auf jeden Fall erstmal mit den Kindern besprechen. Wenn sie der gleichen Meinung sind wie Du, sollte eine Abmeldung möglich sein.


Dea2010  14.05.2011, 22:38

Langsam. Es geht hier um die Besichtigung eienr Moschee udn nicht um die Teilnahme an einem islamischen Gottesdienst!

 

Würden sie ienne japanischen Shinto-Tempel besichtigen, müssten sie vorher auch die Schuhe ausziehen.

 

Und ja, es gibt tatsächlich kleine katholische Gemeinden in bayern, wo Männlein udn Weiblein noch getrennt rechts bzw links vom mittelgang sitzen udn wo es üblich ist, dass Frau mit bedecktem Haar zum Gottesdienst erscheint! Und das im ach so aufgeklärten modernen Christentum!

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Noire  14.05.2011, 23:12
@Dea2010

Das Gesetz schützt nicht nur davor, keinen Gottesdienst besuchen zu müssen, sondern auch davor, sich nach religiösen Vorschriften kleiden zu müssen. Hätte mich zu meiner Schulzeit jemand zwingen wollen, mich als Schleiereule zu vermummen, hätte es aber Ärger gegeben. Glücklicherweise waren solche Veranstaltungen immer freiwillig. Und wenn man sich freiwillig dazu entscheiden kann, gibt es auch kein Problem.

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Dea2010  15.05.2011, 09:23
@Noire

Für die Besichtigung einer Moschee muss man (als Frau) mitnichten die Burka anlegen! Es genügt, die Schuhe auszuziehen.Dass man angemessene Kleidung zum gegebenen Anlass trägt, ist auch eine Frage von Respekt, Höflichkeit udn Anstand dem Besuchten gegenüber. Egal, ob das jetzt die Moschee ist, das katholische Gotteshaus oder ein japanischer Shinto-Tempel. "Man" geht  ja schliesslich auch nicht im String-Bikini zur Arbeit als Bankangestellte oder in Lack und Leder (aus dem Toysshop)  zu einem Vorstellungsgespräch!

 

 

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Ja, die Kinder müssen dann für die Zeit ihre Schulpflicht vertretungsweise in einer anderen Klasse verbringen. Das wird ihnen sicher gefallen, wenn die anderen nach der Rückkehr von ihren neuen Eindrücken berichten.

Wenn dann noch andere Schulausflüge stattfinden, tust Du Deinen Kindern bestimmt einen großen Gefallen, wenn sie ihren beschränkten Horizont behalten dürfen. Bewahre sie unbedingt später auch vor dem römisch-germanischen Museum in Köln, vor dem Checkpoint-Charly, vor dem Senckenberg-Museum in Frankfurt, vom Skifahren in Tirol und ganz besonders vor Dachau.


Flitzpiepje 
Beitragsersteller
 14.05.2011, 20:02

Ich weiß nicht, wer Ihnen das Recht gibt, meine Kinder zu beleidigen! Hier geht es nicht um allgemeinbildendes Kulturgut sondern um eine Glaubensfrage. Bitte lesen Sie den Text noch mal deutlich!!!

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crazystyloO  14.05.2011, 20:06
@Flitzpiepje

Flitzpiepje...Sie sollten sich auch mal Nachtflug's Antwort noch mal durchlesen ! Ihre Kinder wurden nicht beleidigt !

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Nachtflug  14.05.2011, 20:09
@Flitzpiepje

Ich beleidige keine Kinder und die Schulpflicht schon mal gar nicht. Sie sollten besser mal über den Zusammenhang zwischen Glaubensfrage und "Ich bin Glaubensrichtungen gegenüber tolerant " nachdenken.

Klingelt da was oder leider nicht?

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Nunuhueper  14.05.2011, 20:45
@Nachtflug

Nachtflug, wer ist hier beschränkt? Du bist beleidigend!

Es ist eine Glaubensfrage und keine Wissensfrage, ob Kinder in eine Moschee gehen oder nicht!  Es muss Allah nicht gefallen, wenn Ungläubige das tun! Zwang und Indoktrionation hat nichts mit Bildung zu tun. Ich muss nicht erst in die Moschee gehen um mich über den Islam zu informieren!

Schulbesuch heißt nicht Moscheebesuch!

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Flitzpiepje 
Beitragsersteller
 14.05.2011, 21:01
@Biryani

Würde ich auch dieses hinterfragen. Meine Kinder sollen sich entscheiden, wenn  sie erwachsen sind. Sie sollen sie vorher durch entsprechende Literatur informieren. Sie sollen mit Menschen anderer Glaubensrichtungen diskutieren, sie sollen alles hinterfragen. Sie sollen sich eine eigene Meinung bilden. Eine Kirche, eine Moschee, eine Synagoge oder ein Hindutempel sind heilige Orte der jeweiligen Religion. Dies sollte einem jeden Selber überlassen sein, sie zu besuchen. 

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Enders9  15.05.2011, 07:30
@Flitzpiepje

Würde ich auch dieses hinterfragen. Meine Kinder sollen sich entscheiden, wenn sie erwachsen sind. Sie sollen sie vorher durch entsprechende Literatur informieren. Sie sollen mit Menschen anderer Glaubensrichtungen diskutieren, sie sollen alles hinterfragen. Sie sollen sich eine eigene Meinung bilden. Eine Kirche, eine Moschee, eine Synagoge oder ein Hindutempel sind heilige Orte der jeweiligen Religion. Dies sollte einem jeden Selber überlassen sein, sie zu besuchen. 

Da stimme ich völlig zu.

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koch234  15.05.2011, 20:58
@Enders9

"erwachsen"? Das ist ja von vorgestern, deine Kinder könne über ihre Religion ab 14 vollständig selbst entscheiden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsm%C3%BCndigkeit

In Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt. Bereits ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.

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