Schularbeit ankündigen,Österreich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Stoff für eine Schularbeit, oder wie es im Gesetzestext heißt „im Lehrplan vorgesehene schriftliche Arbeit zum Zwecke der Leistungsfeststellung“, muss mindestens eine Woche vor der Arbeit bekanntgegeben werden.

Quelle

Rechtsgrundlage:

§§ 18, 20, 21 und 23 Schulunterrichtsgesetz (SchUG)

BGBl. Nr. 139/1974,  §§ 1 -10 Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO)

Das ist aufjedenfall gegen das Gesetz, du hast da völlig recht. Sie müssen es 7 Tage vorher bekannt geben, und zwar MINDESTENS 7 Tage.

Sie haben es nicht getan (was mich nicht verwundert) und das darf so nicht stehen gelassen werden! Sich beim Direktor zu beschweren wird fast nichts bringen, er wird versuchen die Lehrer zu schützen. Daher gibt es nun verschiedene Wege die man nutzen kann:

  1. Der Schulinspektor soll sofort kontaktiert werden, insofern die Schule nicht bereit ist die Schularbeit zu verschieben.
  2. Rechtliche Wege. Die Anwälte würden sich über diesen Fall freuen. Will die Schule nicht kooperieren werden sie derren Hintern verklagen und derren Eier dazu.
  3. Die Medien. Eine Schule die sich nicht an die Vorschriften hält, und es einfach vertuschen will? Oh, da freuen sich die Zeitungen und generellen Medien drauf.

Wenn ihr das einfach so durchgehen lasst, wird es wieder passieren. Entschieden dagegen vorzugehen hilft nicht nur dir, sondern auch den Schülern die noch in Zukunft in diese Schule gehen.

Natürlich ist zu empfehlen einfach mal zu fragen, ob sie die Schularbeit nicht verschieben wollen. Wollen sie nicht, sind alle 3 aufgezählten Punkte katastrophale Konsequenzen für die Schule, und derren Schulleitung.
Sie werden von sich aus aber nichts tun, sonst hätten sie sich an die Vorschriften gehalten. Aber mal kurz zu erklären was sie eigentlich so erwartet, wenn sie sich über das Gesetz hinwegsetzen, wird schon Wirkung zeigen. Vorallem die Anwälte sind da sehr überzeugend.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Patriot meines Heimatlandes