Schneeräumen auf Balkon?

1 Antwort

Kommt drauf an, was im Mietvertrag steht:

Vermieter haben jedoch das Recht, ihre Mieter zur Schneeräumung auf dem Balkon oder der Terrasse zu verpflichten.
Entsprechende Regelungen müssen schriftlich im Mietvertrag der in der Hausordnung fixiert werden,

und wohin damit?

Mieter sollten den Schnee jedoch nicht einfach vom Balkon werfen. Dieser ist stattdessen in der Badewanne oder Dusche aufzutauen, um Streitigkeit mit den darunter wohnenden Nachbarn zu vermeiden.
Alternativ kann der Schnee in einem Eimer auf öffentlichen Grund transportiert und dort abgeladen werden, wo er weder den Verkehr behindert noch Pflanzen beschädigt.

https://www.deurag.de/blog/schnee-auf-balkon-und-terrasse/