Schmalzstulle und Leberwurstbrot ungesetzlich?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich ist das rechtens (also nicht verboten), jeder Gastwirt kann Marketing-Maßnahmen ergreifen

egal in welcher gastronomischen einrichtung, kann jeder Unternehmer selbst entscheiden, was er, in welchen mengen anbietet!

In bar's sind es meist Erdnüsse oder knabberkram, damit die leute den suff mit irgendwas aufsaugen können, um weiter suff zu kaufen...

selbst in Spilotheken, gibt's AfG gratis, damit du mehr geld da lässt... in einigen Fast food läden, kannst du deinen becher gratis nachfüllen...

in einigen kino's das popkorn usw alles rechtens

Das kann man so nicht beurteilen.

Die Abgabe von Lebensmitteln könnte illegal sein, wenn der Gastwirt keine Erlaubnis dafür eingeholt hat und kein sogenanntes HACCAP-Konzept erstellt hat, um die hygienischen Rahmenbedingungen dafür sicherzustellen...

NicoNRW 
Fragesteller
 11.01.2024, 11:16

Genau sowas dachte ich auch, wir leben ja schließlich in D. Auch wenn die Geste sehr nett war

0
Adtzec  11.01.2024, 11:18
@NicoNRW

Na ja, das dient halt alles dem Verbraucherschutz und soll staatlicherseits sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen Lebensmittelvergiftungen entgegenwirken.

1

Tatsächlich muss er für Speisen eine Erlaubnis haben. Sobald auch Speisen ausgegeben werden, ändern sich auch gewisse Bedingungen, die erfüllt werden müssen.

Klar, warum sollte das nicht rechtlich sein