Schmalzstulle und Leberwurstbrot ungesetzlich?
Mahlzeit,
Vor Jahren war ich mit Freunden ganz gerne in einer geräumigen Kneipe. Diese Kneipe bot ab einer gewissen Gruppengröße ab 22 Uhr Gratis Brot und passend dazu ein Töpfchen Schmalz und Leberwurst an. Wahrscheinlich damit mehr gebechert wurde...
nun frage ich mich ob das so eigentlich rechtens ist. Oder ob jeder Gastwirt das selbst entscheiden kann.
einen schönen Tag
5 Antworten
Natürlich ist das rechtens (also nicht verboten), jeder Gastwirt kann Marketing-Maßnahmen ergreifen
egal in welcher gastronomischen einrichtung, kann jeder Unternehmer selbst entscheiden, was er, in welchen mengen anbietet!
In bar's sind es meist Erdnüsse oder knabberkram, damit die leute den suff mit irgendwas aufsaugen können, um weiter suff zu kaufen...
selbst in Spilotheken, gibt's AfG gratis, damit du mehr geld da lässt... in einigen Fast food läden, kannst du deinen becher gratis nachfüllen...
in einigen kino's das popkorn usw alles rechtens
Das kann man so nicht beurteilen.
Die Abgabe von Lebensmitteln könnte illegal sein, wenn der Gastwirt keine Erlaubnis dafür eingeholt hat und kein sogenanntes HACCAP-Konzept erstellt hat, um die hygienischen Rahmenbedingungen dafür sicherzustellen...
Tatsächlich muss er für Speisen eine Erlaubnis haben. Sobald auch Speisen ausgegeben werden, ändern sich auch gewisse Bedingungen, die erfüllt werden müssen.
Klar, warum sollte das nicht rechtlich sein
Genau sowas dachte ich auch, wir leben ja schließlich in D. Auch wenn die Geste sehr nett war