Schimmel..wer hat Schuld?
Servus liebe Gemeinde,
folgendes Problem: Wie auf den Bilder zu sehen ist haben wir in einer Ecke des Kinderzimmers mit Schimmel zu kämpfen.
Wir haben umgehend Kontakt zum Vermieter aufgenommen, es kam eine Firma zur Schimmelbekämpfung vorbei die uns sagte daß es definitiv nicht unsere Schuld sei und das man sich wieder melden würde zwecks Analyse und Ausbesserung. Da war die Tapete noch an der Decke.
Genau vor einem Jahr hatten wir an der gleichen Stelle das gleiche Problem und damals hat es sogar von der Decke getropft. Da wurde uns mitgeteilt dass eine über der Stelle verlaufende Regenrinne verstopft war und die Flüssigkeit daher kommen würde. Also absolut kein Eigenverschulden..
Nachdem sich über 1 Monat hinweg nunniemand gemeldet hat und der Fleck immer größer wurde , haben wir erneut Kontakt zum Vermieter aufgenommen und dieses mal wurde ein Sachverständiger (natürlich vom Vermieter bestellt)hinzugezogen der nun das genaue Gegenteil behauptet. Wir würden falsch lüften und der Schimmel wäre unser Verschulden.
Heute haben wir dann einfach mal die Tapete an der Stelle entfernt und mussten feststellen das da ein relativ großes Loch im Putz klafft..in diesem Loch ist meiner Meinung nach sogar das Ende eines kleinen Rohres zu sehen.
Nun meine Fragen:
Unsere Schuld oder nicht?
Was können wir als nächstes tun?
Stand jetzt würde uns das ganze nämlich 400 Euro für den Sachverständigen kosten und natürlich die Kosten für die Entfernung.
2 Antworten
Hallo
hat der Gutachter das nach entfernen der Tapete gesehen? Habt ihr die Tapete dort angebracht?
das ist ja kein Untergrund für eine Tapete.
der Gutachter hat wahrscheinlich nur die Jetzt Situation bewertet.
sonst hätte bei Feuchtigkeitseinbruch gemessen werden müssen. Ich hoffe ihr könnt den Handwerker erreichen der die Verstopfung geortet hat das dieser das noch mal bestätigt.
wenn ihr das habt das Gutachten zurückweisen, da fehlerhaft.
ein Gutachter der Schimmel aufgrund Lüftungsverhalten trotz Wassereinbruchs anführt ist als Gefälligkeitsgutachten anzusehen. Wenn ihr das nicht in Auftrag gegeben habt braucht ihr das sowieso nicht bezahlen. Nur wenn angedroht oder Gerichtlich angeordnet.
Vielen Dank für die Antwort...jetzt sind wir etwas beruhigter 🙂
Eventuell selber einen (Gutachter Baubiologen) bestellen.