Scheinstudium in einem anderen Bundesland als Wohn-/Arbeitsort?

1 Antwort

Vereinfacht gesagt wäre weder ein sogenanntes Scheinstudium noch die damit regelmäßig verbundene und verpflichtende Nutzung der Werkstudiregelung sowie der studentischen Krankenversicherung illegal.

Probleme wären – auch bei weiten Entfernungen – nicht zu erwarten, soweit die formalen Voraussetzungen vorliegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung