Rundfunkgebühren zurückfordern?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kündigung klappt eigentlich problemlos bei Vorlage der Meldebescheinigung der neues Adresse und ggf. dem Nachweis das dort schon jemand GEZ bezahlt.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html

Ist eigentlich super unkompliziert.

Wie hast du das denn gemacht?


Umzughallohaha 
Fragesteller
 23.07.2020, 18:06

Kündigung + Meldebescheid per Email

Infos zum Beitragszahler per Post

Keine Rückmeldung und weiterhin Geldeinzug

0
Callidus89  23.07.2020, 20:11
@Umzughallohaha

Schonmal angerufen und freundlich nachgefragt?

Wenn du dich im im Recht siehst, kannst du ja auch die Lastschrift zurück gehen lassen. Spätestens wenn die Zahlung ausbleibt, kommt ordentlich Bewegung in die Sache. Aber nicht unbedingt zu deinem Vorteil, daher hartnäckig bleiben und die Kommunikation suchen.

0
Kann ich denn auch die in der Vergangenheit gezahlten Rvg zurückfordern?

Wirst Du eher nicht bekommen. Warum lässt Du das einziehen und widersprichst nicht bzw. kündigst die Einzugsgenehmigung?

"Ich habe einige male versucht, die Wohnung mit Vorlage der Meldebescheinigung zu kündigen. Erfolglos." Du musst ihnen schreiben dass für den Haushalt unter der Beitragsnummer xyz bezahlt wird, am Besten mit einem Zahlungsnachweis wie Kontoauszug.

Die Meldebescheinigung ist ihnen an der Stelle egal, das heißt ja nicht automatisch dass schon jemand anderes für die Wohnung zahlt. Das schlagen sie nicht im System nach ;)

Grundsätzlich kannst du zurückfordern, wenn du wirklich auf Granit beißt hilft nur in einen Anwalt zu investieren ;)

Letztlich musst du den Beitragsservice zum einen mit deiner Meldebescheinigung überzeugen, dass du nicht mehr in der alten Wohnung wohnst. Zum anderen musst du ihm klar machen, dass deine Eltern bereits für deine neue Wohnung zahlen. Machen sie das etwa unter ihrem eigenen Namen, so geht der Beitragsservice davon aus, dass sie dort eine Zweitwohnung haben. Eine sog. "Fürzahlung" muss dem Beitragsservice kenntlich gemacht werden. Dafür muss von ihnen das Geld auf ein auf deinen Namen lautendes Beitragskonto für die neue Wohnung gezahlt werden. Weil das bei dir vermutlich so nicht läuft, funktioniert das auch nicht.

Daher sollten deine Eltern an die Geschäftsleitung (wichtig, der normale Mitarbeiter wird mit dem Fall eher Probleme haben) des Beitragsservice unter dem Betreff der Beitragsnummer deiner neuen Wohnung die ganze Geschichte darlegen. Dazu müssten sie ihre Meldebescheinigung für ihre eigene Wohnung dem Beitragsservice vorlegen und erklären, dass sie immer nur in ihrer eigenen Wohnung gewohnt hätten und dafür unter der entsprechenden Beitragsnummer (angeben) die Rundfunkbeiträge zahlen.

Gleichzeitig sollten sie deine Meldebescheinigung beifügen und dazu darlegen, dass du im Jahr 2018 aus der alten Wohnung ausgezogen und in die neue Wohnung umgezogen bist und sie seitdem für diese Wohnung als "Fürzahler" für dich gezahlt haben. Deine bisherige Beitragsnummer solle rückwirkend ab 2018 für deine neue Wohnung gelten. Dann sind ab dem Jahr 2018 für deine neue Wohnung sowohl deine Beiträge für die alte Wohnung als auch die von deinen Eltern geleisteten Beiträge gezahlt worden. Da das auf deinem Beitragskonto zu einer Doppelzahlung führt, bekommst du die Erstattung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich habe einige male versucht, die Wohnung mit Vorlage der Meldebescheinigung zu kündigen. Erfolglos.

Wieso denn erfolglos? Mit welcher Begründung wird das abgelehnt?

Ausgezogen ist ausgezogen.


Umzughallohaha 
Fragesteller
 23.07.2020, 17:56

Ich habe den Herrschaften per Email die Kündigung geschrieben mit Meldebescheid im Anhang - Post gekriegt, wer in meiner jetztigen Wohnung bezahlt. Brief zurückgeschickt und keine Antwort erhalten.

Geld wird trotzdem weiterhin abgebucht.

Ich sollte auch dazu sagen, dass ich bis dato nicht angerufen habe bzw regelmäßig versucht habe, mein Recht einzufordern.

0
LittleMac1976  23.07.2020, 17:57
@Umzughallohaha

Wenn dein Geld abgebucht wird, dann lass es per Rücklastschrift zurück gehen. Außerdem würde ich da mal anrufen, damit mal einer erklärt, was das soll

1
LittleMac1976  23.07.2020, 17:59
@Umzughallohaha

Was mir grad noch einfällt, ich selbst hatte im letzten Jahr mehrfach dorthin geschrieben und nie eine Antwort bekommen. Dann hab ich angerufen und die sagte mir, jedesmal wenn du wieder neu schreibst, verknüpft sich das und deine 2 wöchige Wartezeit beginnt von neuem..........also nicht mehr schreiben, anrufen oder Briefpost nutzen.

1
Umzughallohaha 
Fragesteller
 23.07.2020, 18:00
@LittleMac1976

Ja, diesen Monat habe ich die Zahlung wieder zurückgezogen.

Morgen rufe ich dort an und drohe den Herrschaften zur Not mit einem Anwalt.

Wissen Sie denn, ob ich Geld zurückfordern kann?

0