Rundfunkbeitrag für Kapitalgesellschaft in privatem Haus verpflichtend?

1 Antwort

Die Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Da die Befreiung für Nebenwohnungen nur für natürliche Personen in Betracht kommt, kannst du jedenfalls deshalb keine Befreiung beanspruchen. Du als gesetzlicher Vertreter der Kapitalgesellschaft müsstest die Firma für ihre Betriebsstätte in dem Privathaus also anmelden und für diese den ein Drittel Rundfunkbeitrag zahlen.

Allerdings würde nach dem Wortlaut von § 5 Abs. 5 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein Rundfunkbeitrag zu entrichten sein, für eine Betriebsstätte in einer beitragspflichtigen Wohnung, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Dies wäre bei deiner Kapitalgesellschaft der Fall, da dein Vater bereits für sein Privathaus den Rundfunkbeitrag entrichtet. Ich fürchte allerdings, dass du mit dieser Argumentation nicht durchkommst, weil nach Sinn und Zweck der Vorschrift nur die Betriebsstätten von Privatleuten in ihrer eigenen Wohnung beitragsfrei sein sollen, also der Anwalt, der seine Kanzlei in seiner Wohnung betreibt, für die er den Wohnungsbeitrag zahlt. In deinem Fall handelt es sich dagegen um eine Kapitalgesellschaft in einer Wohnung, für die nicht einmal du, sondern dein Vater den Rundfunkbeitrag zahlt.

Wenn du das genau geklärt haben willst - den Rundfunkbeitrag von 17,50 € für 3 Monate - könntest du auch von der Steuer absetzen - solltest du dich schriftlich an das Justitiariat der für dich zuständigen Rundfunkanstalt wenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
HochTiefAusbau 
Fragesteller
 01.03.2021, 11:02

Vielen herzlichen Dank für die Auskunft!
Ich hätte ein zweite Argumentationsgrundlage, weiß jedoch nicht; welche von beiden die bessere Aussicht auf Erfolg birgt. Zu dem Hauptwohngebäude gehört eine große Scheune, die ich ja tatsächlich als reines Materiallager verwende. Ein Büro ist darin nicht vorhanden- nichtmal eine Heizung.
Wäre es eventuell strategisch klüger, mit dem Standort der Kapitalgesellschaft in der Scheune zu argumentieren- an der lediglich der Briefkasten für mein Unternehmen hängt? Ein Büro existiert ja tatsächlich nicht, ich erledige alle Aufgaben im Privatgebäude am Laptop und den Rest entweder vor Ort auf der Baustelle oder outsource die Büroarbeiten.

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gorbi210  02.03.2021, 19:36
@HochTiefAusbau

Also ich habe mir die Sache nochmals etwas gründlicher überlegt: Der Gesetzgeber wollte nicht nur den von mir geschilderten Fall des Anwalts in seiner Wohnung berücksichtigen, sondern ganz grundsätzlich den besonderen grundgesetzlichen Schutz der Wohnung berücksichtigen und daher den Rundfunk "nicht hinter die Wohnungstür schauen lassen". Von daher ist es tatsächlich egal, dass es sich einerseits um eine Kapitalgesellschaft handelt und andererseits um die Wohnung deines Vaters.

Du kannst dich gegenüber dem Beitragsservice also ohne weiteres auf die Vorschrift des § 5 Abs. 5 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag berufen. Dabei musst du allerdings angeben, dass es sich um das Haus deines Vaters (Name und Beitragsnummer angeben) handelt, in dessen Wohnräumen die Betriebsstätte sei. Das müsste reichen.

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