Rücktritt als Gutachter?
Gutachter X wird vom Gericht bestellt und erstellt ein Gutachten. Nachdem sein Gutachten fertig war, stellt die Gegenseite mehrere Fragen an ihn und legt ein Privatgutachten vor. Gutachter X möchte weder die Fragen beantworten noch etwas zum Privatgutachten sagen. Daraufhin bittet er das Gericht, ihn als Gutachter zu ,,befreien".
Ist das einfach so möglich?
1 Antwort
Ich bin jetzt kein Jurist: Die Bitte des Gutachters war mit Sicherheit berechtigt. Inwieweit der Richter hierauf eingeht, liegt in seinem Ermessen.
Ebenso, ob er vielleicht beide Gutachten für seine weiteren Überlegungen hinzuzieht oder noch ein weiterer Gutachter bestellt wird.
Erhöht alles die Kosten.
wenn er sich mit dem Auftrag überfordert sieht, darf er darum bitten abzugeben. Es muss ja auch nicht fachlich begründet sein, sondern kann zB krankheitsbedingt sein.
Ob es in allen Bereichen normal ist, dass ein Gutachter dem Gericht zur Verfügung stehen muss? vielleicht schreibt er sonst seine Gutachten und das Thema ist für ihn erledigt.
Wie gesagt nur Vermutungen von mir.
Es war nicht krankheitsbedingt! Er hält die Fragen für ,,skurril", möchte deshalb von dem Fall entlassen werden. Die Fragen wurden allerdings von allen Richtern bewilligt.
Geht das echt so einfach? Gibt es keine Verträge?
Wieso ist die Bitte gerechtfertigt? Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass einem Gutachter Fragen gestellt werden müssen.
Das ursprüngliche Gutachten vom Gutachter hatte Mängel, daraufhin wurde von den Richtern bewilligt, dass dem Gutachter vorab Fragen gestellt werden sollen + Privatgutachten, damit diese in der Gerichtsverhandlung diskutiert werden sollen.
Er hält die Fragen für ,,absurd", zum Privatgutachten äußert er sich garnicht.