Rücktritt als Gutachter?

1 Antwort

Ich bin jetzt kein Jurist: Die Bitte des Gutachters war mit Sicherheit berechtigt. Inwieweit der Richter hierauf eingeht, liegt in seinem Ermessen.

Ebenso, ob er vielleicht beide Gutachten für seine weiteren Überlegungen hinzuzieht oder noch ein weiterer Gutachter bestellt wird.

Erhöht alles die Kosten.

Jogi123456 
Fragesteller
 07.10.2019, 20:23

Wieso ist die Bitte gerechtfertigt? Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass einem Gutachter Fragen gestellt werden müssen.

Das ursprüngliche Gutachten vom Gutachter hatte Mängel, daraufhin wurde von den Richtern bewilligt, dass dem Gutachter vorab Fragen gestellt werden sollen + Privatgutachten, damit diese in der Gerichtsverhandlung diskutiert werden sollen.

Er hält die Fragen für ,,absurd", zum Privatgutachten äußert er sich garnicht.

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kabbes69  07.10.2019, 20:38
@Jogi123456

wenn er sich mit dem Auftrag überfordert sieht, darf er darum bitten abzugeben. Es muss ja auch nicht fachlich begründet sein, sondern kann zB krankheitsbedingt sein.

Ob es in allen Bereichen normal ist, dass ein Gutachter dem Gericht zur Verfügung stehen muss? vielleicht schreibt er sonst seine Gutachten und das Thema ist für ihn erledigt.

Wie gesagt nur Vermutungen von mir.

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Jogi123456 
Fragesteller
 07.10.2019, 20:48
@kabbes69

Es war nicht krankheitsbedingt! Er hält die Fragen für ,,skurril", möchte deshalb von dem Fall entlassen werden. Die Fragen wurden allerdings von allen Richtern bewilligt.

Geht das echt so einfach? Gibt es keine Verträge?

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