Riesen Probleme mit Fahrlehrerin

8 Antworten

Was kann ma da schon helfen. Wechsel die Fahrschule, aber lasse dir eine Bescheinigung deiner alten geben (zur Not Rechnungsbelege) damit du das bisherige Nachweisen kannst. Tip die Theoretische Prüfung würde ich ggf. noch bei der alten FS ablegen (sprich das am besten mit der neuen FS ab)

Und dann machst du halt negativ Reklame bei deinen Bekannten in dem du von der alten FS abrätst. Das spricht sich schnell rum, insbesonders die Raucherpausen gehen gar nicht und das lästern über andere Fahrschüler.

Ich würde mich bei der Fahrschule beschweren und sagen, dass ich bei einer anderen Fahrschule weiter mache.

Du hast das jetzt schon eine Zeit lang über dich ergehen lassen. Evtl.kannst du ja mal anmerken, dass du eigentlich eine Entschädigung erwartest, da du nicht die vollen Fahrstunden bekommen hast.

Bedenke: eine Fahrschule ist Dienstleister und du zahlst Geld dafür und hast somit ein Recht auf eine passende Leistung.

Nun mein letzter Führerscheinerwerb ist zwar schon 15 Jahre (oh Mann werde ich alt) her, aaber so weit ich weiß muss die Frau die gehaltenen Fahrstunden in einem Ausbildungsnachweis dokumentieren, zumindest war es bei uns so. Damit kannst du jederzeit die Fahrschule wechseln, da so ja nachgewiesen ist, das du schon entsprechenden Unterricht bekommen hast. Bei 6 Stunden sowieso nicht soo schlimm, da du die Mindeststundenzahl sowieso noch zusammen bekommst.

Gruß der Russentreiber und leidenschaftlicher Motorradtreter

ladycalifornia 
Fragesteller
 11.07.2013, 21:59

Das mit dem Ausbildungsnachweis hab ich auch schon gehört. Jedoch ist das Problem, dass die gute Frau nie aufgeschrieben hat, wer wann zur Theorie erschienen ist...Man, ich seh da echt noch Probleme auf mich zukommen...

Trotzdem vielen Dank

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Russentreiber  11.07.2013, 22:02
@ladycalifornia

Na wenn sie das nie dokumentiert hat, dann musst du ja auch nichts bezahlen, denn du hast ja noch keine Stunden genommen.... Oder sie schreibt dir eine Rechnung, dann willst du aber den Nachweis (den du auch für die Prüfung brauchst)

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ladycalifornia 
Fragesteller
 11.07.2013, 22:04
@Russentreiber

Die Fahrstunden hab ich immer gleich im Anschluss gezahlt und dann auf so nem Elektroding unterschrieben. Ich meinte damit die Theoriestunden, 14 brauch ich, 10 habe ich...aber dass ich die 10 habe, hat die sich nirgends notiert...

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Russentreiber  11.07.2013, 22:14
@ladycalifornia

Dann hilft ja oft mal das Gespräch mit Mitbetroffenen. Wenn sie sich weigert kann man sich da auch beim Tüv oder je nach Bundesland beschweren, denn es dürfte sehr leicht sein einen Zeugen zu finden der das Gleiche aussagt. So wie sie sich verhält ist sie dann sehr leicht sehr schnell die Konzession los, da sie als Fahrlehrerin während einer Fahrstunde die gleichen Auflagen hat wie jeder andere Verkehrsteilnehmer aus, also sprich Handyverbot. Da sie als Berufskraftfahrerin handelt sind die Strafen hierfür nochmal besonders hoch! Das gilt erst Recht bei Fahrlehrern und Lehrerinnen. Der Frau das Handwerk zu legen dürfte nicht sehr schwer sein. Nimm deine Eltern mit, die dann erstmal im Guten ihr Recht einfordern und wenn sie Euch blöd kommt kann man das immer noch eskalieren lassen. Ihr sitzt am längeren Hebel!!!!

Gruß Russentreiber, der mit 16 auch mal einem Fahrlehrer erklärt hat wovon sich das Wort KUNDENdienst eigentlich ableitet.... Hatte dann 2 Jahre später noch Konsequenzen, aber egal, das Maul hat er dann gehalten!!!!!

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wechsle auf jeden fall die fahrschule. sowas musst du nicht zulassen. ich weiß nicht, ob du sie anzeigen kannst.

rede doch mal mit dem Inhaber der Fahrschule!

ladycalifornia 
Fragesteller
 11.07.2013, 21:57

Sie ist die Inhaberin

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allocigar78  11.07.2013, 22:09
@ladycalifornia

na dann wirst nicht viel tun können aber ich würde das schön oft rumerzählen und wenn dann immer weniger zu dieser Fahrschule gehen wird sie sich ihr Verhalten schon überlegen! Evtl. kannst sie anzeigen weil sie nicht die Dir zustehende Leistung erbracht hat sondern die Hälfte der Zeit was anderes gemacht - aber ich denke da wird die Beweisführung halt schwer und Du musst falls es zum Gerichtsverfahren kommt auch erst mal in Vorleistung treten (oder hast ne Rechtsschutzversicherung?)

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ladycalifornia 
Fragesteller
 11.07.2013, 22:12
@allocigar78

Ich bin minderjährig, also nein, ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Aber könnte man das nicht bei ihr fordern, also darauf bestehen, die Hälfte des Geldes zurückzubekommen, also ihr etwas Druck zu machen (Auch wenn ich glaube, dass sie darüber nur dumm lachen würde)

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allocigar78  11.07.2013, 22:57
@ladycalifornia

naja bei ihr selbst das zu fordern wenn sie die Inhaberin ist, da wird sie sich kaum drauf einlassen - damit würde sie ja zugeben dass sie sich falsch verhalten hat. Vielleicht haben Deine Eltern da mehr Einfluss auf sie wenn sie ihr sonst mit ner Anzeige drohen?

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